Wien - Die weisungsfreie Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) unterscheidet bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufträge zwischen Off-Site und On-Site-Prüfungen bzw. Vor-Ort-Prüfungen. Bei Off-Site-Prüfungen werden alle Meldungen und sonstige Daten etwa einer Bank analysiert und geprüft. Bei On-Site-Prüfungen wird vor Ort - also direkt im Unternehmen - überprüft, ob die übermittelten Daten auch stimmen.

Vor-Ort-Prüfungseinheit

Um ihrer Verantwortung als Aufsichtsbehörde nachzukommen, ist in der FMA eine eigene Vor-Ort-Prüfungseinheit installiert. Sie umfasst neun Mitarbeiter. Die Vor-Ort-Prüfungseinheit der Nationalbank umfasst rund 30 Personen.

Pro Jahr führe die FMA rund 50 Vor-Ort-Prüfungen durch, so FMA-Sprecher Klaus Grubelnik zur APA. Bei den 40 routinemäßigen Prüfungen werden etwa alle größeren Kreditinstitute in regelmäßigen Abständen überprüft. Bei den restlichen 10 Vor-Ort-Prüfungen handelt es sich um anlassbezogene Prüfungen, etwa weil sich bei der Off-Site-Prüfung große Auffälligkeiten ergeben haben. Beispielsweise könnte eine Bank hohe Fremdwährungsposition aufweisen, oder es wird überprüft, ob alle notwendigen Prozeduren eingehalten wurden, ob bei Krediten ein Klumpenrisiko besteht oder ob es einen hohen Wertberichtigungsbedarf gibt.

Per Gesetz ist die OeNB für die Vor-Ort-Überprüfung des Markt- und Kreditrisikos zuständig, die FMA für das operationale Risiko, wie Geldwäsche oder Wertpapierhandel. Beide Institute gehen wie gesetzlich möglich immer abgestimmt vor, auch um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Innerhalb der OeNB werden derartige Prüfungen von der Bankenanalyse und -revision vorgenommen.

Auch Auslands-Bankentöchter werden geprüft

Der Adressatenkreis der Vor-Ort-Prüfungen beschränkt sich nicht nur auf sämtliche in Österreich zugelassene Kreditinstitute, Unternehmen der Kreditinstitutsgruppe, sondern auch auf Zweigniederlassungen und Repräsentanzen außerhalb von Österreich. In jüngster Vergangenheit wurden verstärkt Vor-Ort-Prüfungen bei Töchtern österreichischer Banken in jenen CEE-Staaten durchgeführt, mit denen Österreich ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.

Nach Beendigung der Vor-Ort-Prüfung wird ein Endbericht erstellt. Für den daran folgenden behördlichen Teil ist die FMA wieder alleine zuständig. Sie entscheidet, ob aus dem Ergebnis Maßnahmen abgeleitet werden müssen, etwa in Form von Bescheiden, die bestimmte Auflagen, Forderungen oder weitere behördliche Verfahren beinhalten können. (APA)