Und zwar durch eine beträchtliche Verlängerung der Wartefristen für anerkannte Flüchtlinge auf den Pass, der unter politisch Verfolgten ohne jede Rückkehrperspektive in ihr Herkunftsland naturgemäß besonders begehrt ist. Ihnen soll laut vorgeschlagener neuer Regelung die Staatsbürgerschaft "nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von sechs Jahren im Bundesgebiet" verliehen werden können - aber nur dann, wenn sie schon "seit mindestens fünf Jahren" offiziell asylberechtigt sind.
Diese Regelung verlängere die Wartezeit vor allem für jene Flüchtlinge unzumutbar lange, deren Asylverfahren sich über Jahre gezogen habe, betont der UNHCR-Sprecher: "Damit widerspricht das neue Staatsbürgerschaftsrecht Artikel 34 der Genfer Flüchtlingskonvention, der bei Einbürgerung von Flüchtlingen größtmögliche Beschleunigung einfordert." Doch im Büro von Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) weist man darauf hin, "dass die Staatsbürgerschaft kein Mittel der Integration sein darf, sondern erst an deren Ende stehen soll".
Auf Einwände stößt die Novelle, die Anfang Dezember im Parlamentsplenum beschlossen werden soll, jedoch auch bei Caritas, Diakonie, Kinderrechtsgruppen und den Grünen. Sowie bei dem in Einbürgerungsfragen sonst eher unauffällig agierenden Rechnungshof: Das in Zukunft geplante schriftliche Abfragen der Deutschkenntnisse werde zu Mehrkosten führen, mahnte die Finanzkontrollbehörde.
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