Wien - Die Kritik am neuen Staatsbürgerschaftsrecht reißt
nicht ab. Nach mehreren Bundesländern und der Caritas wendet sich nun
die Asylkoordination gegen die geplanten Regelungen. Anerkannte
Flüchtlinge und aus anderen Gründen schutzbedürftige Personen würde
durch die Änderungen gegenüber niedergelassenen Fremden sogar
benachteiligt, ärgert sich Obfrau Anny Knapp.
Wartefrist länger
So werde nicht nur die Wartefrist von vier auf sechs Jahre
verlängert, sondern die Frist werde ab der Asylgewährung gerechnet.
Die Folge: Dauert das Asylverfahren mehrere Jahre, rücken anerkannte
Flüchtlinge nicht in die Gruppe auf, der nach zehn Jahren Aufenthalt
die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann, weil dies nur bei
Fremden in Frage kommt, die zumindest fünf Jahre rechtmäßig
niedergelassen waren. Dieser Status gilt aber nicht für Asylwerber.
Zu einem Beispiel: Asylberechtigte, die acht Jahre auf den
positiven Asylbescheid warten mussten, könnten demnach den
Einbürgerungsantrag erst nach weiteren fünf Jahren, also nach 13
Jahren stellen und so gegenüber der derzeitigen Rechtslage weitere
fünf Jahre auf die Staatsbürgerschaft warten. Auch subsidiär
Schutzberechtigte können auf Grund der fehlenden Niederlassung die
Einbürgerung nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nicht bereits
nach 10 Jahren, sondern erst nach 15 Jahren Aufenthalt beantragen.
Für die Asylkoordination ist zweifelhaft, dass diese lange
Aufenthaltsdauer mit der EU Statusrichtlinie vereinbar ist. (APA)