Wien - Die Kritik am neuen Staatsbürgerschaftsrecht reißt nicht ab. Nach mehreren Bundesländern und der Caritas wendet sich nun die Asylkoordination gegen die geplanten Regelungen. Anerkannte Flüchtlinge und aus anderen Gründen schutzbedürftige Personen würde durch die Änderungen gegenüber niedergelassenen Fremden sogar benachteiligt, ärgert sich Obfrau Anny Knapp.

Wartefrist länger

So werde nicht nur die Wartefrist von vier auf sechs Jahre verlängert, sondern die Frist werde ab der Asylgewährung gerechnet. Die Folge: Dauert das Asylverfahren mehrere Jahre, rücken anerkannte Flüchtlinge nicht in die Gruppe auf, der nach zehn Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann, weil dies nur bei Fremden in Frage kommt, die zumindest fünf Jahre rechtmäßig niedergelassen waren. Dieser Status gilt aber nicht für Asylwerber.

Zu einem Beispiel: Asylberechtigte, die acht Jahre auf den positiven Asylbescheid warten mussten, könnten demnach den Einbürgerungsantrag erst nach weiteren fünf Jahren, also nach 13 Jahren stellen und so gegenüber der derzeitigen Rechtslage weitere fünf Jahre auf die Staatsbürgerschaft warten. Auch subsidiär Schutzberechtigte können auf Grund der fehlenden Niederlassung die Einbürgerung nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nicht bereits nach 10 Jahren, sondern erst nach 15 Jahren Aufenthalt beantragen. Für die Asylkoordination ist zweifelhaft, dass diese lange Aufenthaltsdauer mit der EU Statusrichtlinie vereinbar ist. (APA)