Adelstitel zu vergeben - eBay bietet Adoption in feine Gesellschaft
Österreicher dürfen mitsteigern - Aber sie haben offiziell nichts davon
Redaktion
,
"Adelstitel zu vergeben! Werden Sie Teil der noblen
Gesellschaft." Hinter diesem Slogan verbirgt sich tatsächlich der
käufliche Weg zum "Grafen von und zu...". Erhältlich ist das Ganze im
Internet-Auktionshaus
eBay
um - nach dem Stand von Mittwochnachmittag
zumindest - läppische 343,26 Euro. Dem Gewinner dieser eigenwilligen
Versteigerung winkt eine notariell beglaubigte Adoption durch einen -
angeblich - waschechten Grafen, der allerdings im Vorfeld ungenannt
bleiben will.
Namens-Verschacherung
Abgewickelt wird diese Namens-Verschacherung durch einen Freund
des Grafen, den Archäologen Stephan Frey. Frey ist Besitzer eines
Schlosses im deutschen Sachsen-Anhalt. "Die Auktion findet nicht zum
Selbstzweck statt", erklärte er gegenüber der APA. Der anonyme Graf
spendet seinen Namen vielmehr gemäß dem Motto "Adel verpflichtet",
und der Erlös soll der Instandhaltung des ostdeutschen Adelssitzes
dienen. Der Andrang ist, so Frey, "sehr groß". Er erhofft sich, dass
das Gebot am 15. Oktober - zu diesem Zeitpunkt endet die
Versteigerung - mindestens bei 2.000 bis 3.000 Euro liegen wird.
Keine Adelstitel
Einziger Haken: In der sonst so titelfreundlichen Alpenrepublik
ist den Staatsbürgern das Tragen von Adelstiteln, selbst wenn sie in
einem anderen Land als Bestandteil des Namens gelten, verboten. Das
hat der Verfassungsgerichtshof im November 2003 entschieden, stellte
Michael Stormann vom Justizministerium gegenüber der APA fest.
Namenssalat
Zuvor war die Regelung in Sachen Adelstitel eindeutig skurriler:
Es war zwar erlaubt, den ein oder anderen angeheirateten "Graf" oder
"Freiherr" "von" oder "zu" als Namensbestandteil zu führen,
allerdings durften diese Titel nicht dekliniert werden. Das führte
dazu, dass ein Österreicher, der zum Beispiel eine deutsche Gräfin
geheiratet hat, "Herr Gräfin von..." hieß, erklärte Stormann. Doch
diesem Namenssalat wurde im Jahr 2003 durch die Bestimmung des
Verfassungsgerichtshof ein Ende bereitet. Bleibt also den
adels-titellosen Österreichern nur noch das Steigern "für einen guten
Zweck".(APA)
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