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Nun hat das Landgericht Hamburg beschlossen, dass das Anbieten von "editierten" Links, die den Download von TV-Serien in der Internet-Tauschbörse eDonkey ermöglichen, einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) darstellt.
Unterlassungsanspruch
Damit steht den Rechteinhabern, der Motion Picture Association of America, ein Unterlassungsanspruch nach § 97 des deutschen UrhG zu. Nur die Rechteinhaber haben das Recht der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der geschützten Filmwerke.
Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 150.000 Euro festgesetzt. Bisher gab es in Deutschland noch keine Entscheidungen zu dieser Thematik.
Spenden
Der Besitzer der genannten Webseite ruft nun nach Spenden auf, ob gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt wurden, ist nicht bekannt.(red)
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Und bald ist das Aufzeichnen dieser Serien auf Video oder DVD auch verboten. Dann wird das Herumerzählen eines Film- oder Buchinhalts strafbar. Und schlussendlich kommt die Gedankenpolizei, die nach dem Verlassen eines Kinos alle Gedanken an den gesehenen Film löscht (ansonsten möchte man vielleicht diesen Film nicht ein 2-tes oder 3-tes Mal sehen und schädigt so völlig haltlos und unverantwortbar die Filmindustrie).
Du darfst dir die Serien selber aufnehmen und ansehen. Allerdings ist es deine moralische Pflicht dir dann auch die Werbung anzusehen, weil es sonst der Wirtschaft schlecht geht, was wir alle nicht wollen. Diese pöhsen Raubkopierhacker schneiden einfach die Werbung aus diesen Serien heraus (!!!1). Das schadet der Wirtschaft und jeder einzelne von uns wird versandeln, falls dem bösen Treiben nicht schleunigst Einhalt geboten wird.
Das ist meine persönliche Theorie. Praktisch entscheidet natürlich der Rechteinhaber, was mit seinem Content (neudt. (tm)) erlaubt ist und was eben nicht.
PS: bitte schaue einmal bei http://www.seidseit.de/ vorbei. Es lohnt sich für dich.
Das mit der Werbung meinst du doch nicht ernst oder???
Gwerade deswegen nehme ich Fernseh programme aus damit ich sie ohne Wernbung geniesen kann!!
Ich konsumiere heute nich weniger als wie ich Werbung noch geschaut habe, also 'schade' ich der Wirtschaft nicht mehr oder weniger als vorher.
Natürlich meine ich das ernst. Wie denkst du werden die Sender finanziert? Wenn keiner mehr die Werbung ansieht, dann gibt es die privaten Sender nicht mehr (ich meine damit "Gratis-TV"). Bitte denke doch wirtschaftlich. Jeder, der das idiotisch findet ist entweder ein konsumverweigender Kommunist (potentiell sogar ein Terrorist, weil nicht der Norm entsprechend), oder einfach mit dem ganzen Wahnsinn überfordert.
Aber sicher doch. Schon alleine deswegen, weil Du Dich weigerst, die Werbung anzusehen und gleichzeitig verweigerst Du Dich, von der Werbung so beeinflussen zu lassen, daß Du ein Konsum-Zombie wirst. Wenn Du blind kaufst, dann nützt Du der Wirtschaft am Besten :)
(Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt - sowohl das soziale Umfeld und auch durch die wachsenden Müllberge - zahlt sowieso die Allgemeinheit ;-)
die Links als reine Zeichekette zur Verfügung zu stellen, das wäre dann wieder ok?
Dann wird der Link eben nicht bei Klick im laufenden Muli geöffnet, sondern muss kopiert und manuell im Muli geöffnet werden.
Macht einen Unterschied von höchstens 20 Sekunden, bis derselbe Download startet......
Oder den Hash-Wert angeben......oder einfach den exakten Dateinamen zum Selbersuchen.
Und selbst Fake-Dateien haben einzig und allein mehr Traffic zur Folge, wenn dann gleich 3 oder 4 Suchergebnisse gleichzeitig runtergeladen werden, bis das richtige File dabei ist. Besonders bei Serien spielt die etwas längere zeit kaum eine Rolle.
http://tinyurl.com/9ryx9 erster link ;)
Mir leuchet diese Argumentation nicht ein. Das ist genauso wie bei diesem Urteil gegen Heise wegen irgendeiner DVD-Kopiersoftware.
Im Grunde könnte realworld ja genausogut anstatt des ed2k-links nur den Dateinamen oder den hash-wert angeben, womit man die Datei auch finden würde.
Nein, die Seite hat keine Downloads angeboten. Es hat keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material auf dieser Seite gegeben.
Nochmal: Über die Suchfunktion bei Emule sind all diese Files auch zu finden, was also, wenn diese Seite nur die Namen der Files bekanntgegeben hätte und die Benutzer sie selber suchen in Emule?
"praktisch" ist der unterschied nicht allzu groß, da geb ich ihnen recht. juristisch allerdings schon. und so wie ich den artikel verstehe führten die inkriminierten links doch direkt zu den downloads.
das gericht hat hier nur die bestehenden gesetze vollzogen (deren sinn eine ganz andere frage wäre), das bayerische gericht im fall heise hingegen hat die sachlage nicht verstanden, rechtsnormen frei erfunden und die verfassung ignoriert.
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