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Innsbruck - An der Innsbrucker Leopold-Franzens-Universität ist die Zahl der Studierenden in allen vier vom EuGH-Urteil betroffenen Fächern - Biologie, Pharmazie, Psychologie und Betriebswirtschaft - derzeit im grünen Bereich.

Auswahlverfahren sind vorbereitet

Lediglich in der Studienrichtung Psychologie seien Engpässe zu befürchten, hieß es am Dienstag. Für den Fall, dass es gegen Ende der Zulassungsfrist am 15. Oktober zu einem unerwarteten Anstieg der Studierendenzahlen komme, habe die Uni bereits Auswahlverfahren vorbereitet.

Das Rektorat hatte die Zugangsbeschränkungen für die SoWi mit 695 Studierenden festgelegt. Bisher seien 592 Studierende zum Studium zugelassen worden, davon hätten erst 496 ihren Studienbeitrag gezahlt, teilte die Studienabteilung mit. Im Vorjahr verzeichnete die SoWi 632 neue Studierende.

Noch keine Entwarnung

In der Biologie sind Kapazitätsbeschränkungen von 140, in der Pharmazie von 70 und in der Psychologie von 240 Studierenden vorgesehen. Im Sommer seien allerdings viel mehr Anträge von deutschen Studierenden auf Zulassung zum Studium eingelangt, als sich nun tatsächlich an der Uni eingeschrieben hätten. Es sei daher noch zu früh, um Entwarnung zu geben. Man müsse abwarten, ob diese Studierenden noch nach Innsbruck kommen würden. In der Psychologie sei die Marke von 240 Erstsemestrigen ohnehin bereits geringfügig überschritten worden.

"Unter Zeitdruck"

Daher habe die Uni "intensiv und unter enormem Zeitdruck" an einem Auswahlverfahren für diese vier Studienrichtungen gearbeitet. Diese werden auf ein Semester beschränkt und setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen und Prüfungen zusammen. Alle Prüfungen werden in schriftlicher Form durchgeführt und ab November angeboten. Sämtliche Prüfungen sind Teil des Studiums und können bei einem Studienwechsel angerechnet werden. Für alle Prüfungen werden Punkte vergeben. Auf Grund der erreichten Punktzahl wird im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Ranking erstellt.

Verordnung im Senat

Der Verordnungsentwurf wurde dem Senat vorgelegt. Die Beschlussfassung im Universitätsrat ist für den 28. September geplant. Wenn die Verordnung vom Universitätsrat verabschiedet wird, will die Universität die Studierenden über die Details der Auswahlverfahren informieren. Bis zum Ende der Nachinskription am 1. Dezember sollen die Studierendenzahlen genau beobachtet werden. Wenn die Kapazitätsgrenzen nicht oder nur geringfügig überschritten würden, werde es keine Auswahlverfahren geben, sagte Rektor, Univ.-Prof. Manfried Gantner. (APA)