Unverständliche Lizenzen – Software bietet Hilfe

Redaktion, 29. September 2005, 09:47
  • Artikelbild
    screenshot

Kostenloses Tool macht auf kritische Formulierungen in "End User Licence Agreements" aufmerksam

Lizenzverträge und juristische Formulierungen sind nicht jedermanns Sache. Dennoch wurde wohl schon jeder PC-Nutzer mit langen und unübersichtlichen Lizenzverträgen konfrontiert, müssen diese doch zumeist vor der Installation eines Programms abgesegnet werden.

Eine Vielzahl der User klickt dabei allerdings lediglich auf "Zustimmen" ohne den jeweiligen Text auch nur zu Überfliegen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, kann doch eine Lizenz schnell über 11.000 Wörter lang sein.

Spyware

Allerdings finden sich in den langen Texten versteckt oftmals Klauseln, denen die User wohl kaum zustimmen würden. Besonders in Bezug auf Spyware ist diese Problematik von Bedeutung.

Ob diese Klauseln - EULA ("End User Licence Agreement") genannt - vor Gericht Bestand hätten, ist unklar. Für das Verstehen der EULA gibt es nun aber elektronische Hilfe.

EULAlyzer 1.0

Die Freeware EULAlyzer 1.0 durchsucht den Text eines Lizenzvertrages nach Auffälligkeiten, bekannten Worten und Floskeln. Auch wenn die Software die Lizenzen nicht wirklich versteht, bietet sie doch den Usern eine Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen.(red)

Samsonite
00
6.11.2005, 21:10
und wenn man nicht zustimmt??

was passiert dann. Kann man trotzdem die Software installieren?

jerry springer
00
25.3.2006, 17:15
nun...

...denken sie mal ganz kurz nach. 0,4 sekunde sollte reichen.

johann potakowskyj
 
00
19.9.2005, 16:50
ja das ist das problem

die spyware kommt heute zum grössten teil mit der gekauften software.

das fängt ja schon beim mächtgen windows an ...

mfg
johann potakowskyj

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.