Musikindustrie gegen Heise: Verlag zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Redaktion, 22. September 2005, 11:08

Gericht verbietet Link zu Software-Hersteller der ein Programm zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen anbietet

Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.

Kein Link

Das Gericht hat entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Diesem Urteil kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Durch das Verbot werde die in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.

Verstoß

Weil das Unternehmen Slysoft auf seinen Webseiten Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen anbiete, verstoße es gegen das Urheberrecht, so das Gericht. Der Heise Zeitschriften Verlag unterstütze diesen Verstoß, wenn er in seiner Online-Berichterstattung einen Link zur Homepage des Herstellers setze.

Meinungsfreiheit

Bei dem Link gehe es nicht um "die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit und dem Kernbereich der Pressefreiheit unterfallen, sondern um die weniger zentrale Frage, welchen Service ein Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus erbringen darf."

Nach Meinung des Verlags ist das Verlinken von Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus. (red)

zumindest in Deutschland...

...ist das Umgehen eines Kopierschutzes - ich glaub seit 2003 oder 2004 - eine starfrechtlich relevante Handlung.

auch in ö, leider. es ist tatsächlich verboten, eine selbst gekaufte cd für den eigenen mp3-player zu rippen, wenn der hersteller fehler auf die cd gepresst und "kopiergeschützt" auf die hülle geklebt hat.

irgendwann wird erkannt werden, was für ein abgrundtiefer schwachsinn dieses gesetz ist und dass es gegen eine grundlage des rechtsstaats verstößt - dem recht auf eigentum.

bis dorthin müssen sich verlage wie heise mit darüber hinausgehenden fehlurteilen herumschlagen - wie dem hier, wo eine webseite mit einem programm und ein link mit werbung gleichgesetzt wird.

dass das urteil in karlsruhe vernichtet wird, steht fest - leider wird das keine konsequenzen für die schuldigen richter haben.

Seltsam

Wieso verstößt ein Programm, das einen Kopierschutz umgeht gegen das Urheberrecht.
Ich habe doch wohl hoffentlich das Recht, eine private Sicherungskopie zu haben.
Und ein Kopierschutz, der umgangen werden kann ist eben ganau das nicht: Ein Kopierschutz.
Kopierschutz heisst nämlich, dass niemand das Ding kopieren KANN, sobald man den Kopierschutz umgangen hat, hat man bewiesen, dass der Kopierschutz kein Kopierschutz, sondern ein "Versuch, das Kopieren zu verhindern" ist.

Nach dieser Lesart wäre ja z.B. das Programm cdparanoia, dessen Fähigkeit, zerkratzte CDs wiederherzustellen legendär ist, ebenfalls illegal. Weil das liest alle "kopiergeschützten" CDs anstandslos. Muss es ja schließlich, sonst könnte es niemals Kratzer so gut ausbügeln.

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