GZ22C 185/05Vergleich:

Klagende Parteien: Dr. Friederike Hausmann, Dr. Martin Pfeiffer beide vertreten durch: RA Dr. Albrecht Haller

Beklagte Partei: Bronner Online AG vertreten durch: RAin Dr. Maria Windhager

wegen: § 20 UrhG

Die Parteien haben bei der Tagsatzung am 28.1.2005 folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen:

Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Zurverfügungstellung der von den klagenden Parteien geschaffenen Übersetzung „Die Geschichte der Schönheit“ des von Umberto Eco herausgegebenen Werkes „Storia della Bellezza a cura di Umberto Eco“ ohne Urheberbezeichnung ab sofort zu unterlassen.

Bezirksgericht Innere Stadt Wien

Abteilung 22, am 28. 1. 2005