Nachdem durch eine einstweilige Verfügung die Veröffentlichung des Rechnungshofberichts nur vorübergehend gestoppt werden kann, muss sich nun das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz mit dem Fall beschäftigen. Das Land Steiermark hat vier Wochen Zeit, auf die Einbringung der Klage zur reagieren. Anschließend wird entschieden, was mit dem Bericht passiert und ob die Einwände der Herberstein OEG gerechtfertigt sind.
Österreich
Herberstein will Veröffentlichung von Rechnungshofbericht unterbinden
Einstweilige Verfügung beantragt und Klage eingebracht
Graz - Mit einer einstweiligen Verfügung will die
Herberstein OEG die Veröffentlichung des Rohberichts des steirischen
Landesrechnungshofes unterbinden. Der Report beschäftigt sich mit den
Ergebnissen der Prüfung von Förderungen an den Tier- und Naturpark
Herberstein in der Oststeiermark. Eingebracht wurde auch eine Klage
gegen das Land Steiermark, da nach Meinung der Kläger der Prüfer mehr
untersucht hatte, als ihm zustehe.
Die "Causa Herberstein" beschäftigt die Landespolitik seit Jahren
und ist nun ein Hauptthema im Wahlkampf vor der Landtagswahl im
Oktober geworden. Konkret geht es um die öffentlichen Mittel, die in
die Einrichtung geflossen sind und deren rechtmäßige Verwendung auch
Gegenstand und Grund für den Prüfauftrag waren. Weiterer Streitpunkt
ist das künftige Engagement des Landes und die Konditionen - Fragen,
die bereits auf die Zeit nach der Landtagswahl vertagt wurden. (APA)