Graz - Mit einer einstweiligen Verfügung will die Herberstein OEG die Veröffentlichung des Rohberichts des steirischen Landesrechnungshofes unterbinden. Der Report beschäftigt sich mit den Ergebnissen der Prüfung von Förderungen an den Tier- und Naturpark Herberstein in der Oststeiermark. Eingebracht wurde auch eine Klage gegen das Land Steiermark, da nach Meinung der Kläger der Prüfer mehr untersucht hatte, als ihm zustehe.

Nachdem durch eine einstweilige Verfügung die Veröffentlichung des Rechnungshofberichts nur vorübergehend gestoppt werden kann, muss sich nun das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz mit dem Fall beschäftigen. Das Land Steiermark hat vier Wochen Zeit, auf die Einbringung der Klage zur reagieren. Anschließend wird entschieden, was mit dem Bericht passiert und ob die Einwände der Herberstein OEG gerechtfertigt sind.

Die "Causa Herberstein" beschäftigt die Landespolitik seit Jahren und ist nun ein Hauptthema im Wahlkampf vor der Landtagswahl im Oktober geworden. Konkret geht es um die öffentlichen Mittel, die in die Einrichtung geflossen sind und deren rechtmäßige Verwendung auch Gegenstand und Grund für den Prüfauftrag waren. Weiterer Streitpunkt ist das künftige Engagement des Landes und die Konditionen - Fragen, die bereits auf die Zeit nach der Landtagswahl vertagt wurden. (APA)