Graz - Mit einer Rücktrittsdrohung machte am Mittwoch der Vorstand des Vereins Frauenhäuser auf die kritische Situation seiner beiden Häuser in Graz und Kapfenberg aufmerksam. Zum einen stößt sich der Vorstand an den Bedingungen des steirischen Gewaltschutzeinrichtungsgesetz, das die Entscheidung über die Inanspruchnahme und Dauer des Aufenthalts an Beamte delegiere, zum andern sei die Finanzierung über Tagsätze unzureichend.

Anonymität nicht gewahrt

"In der Form, wie es das Gewaltschutzeinrichtungsgesetz in seiner derzeitigen Fassung erfordert, wollen wir die steirischen Frauenhäusern nicht führen", sagte Djamila Rieger, Vorstandsmitglied des Vereines. Durch das neue Gesetz sei "das Produkt nicht mehr das Gleiche". Frauen könnten nicht mehr anonym aufgenommen werden. Ihre Daten müssten an das Land weitergegeben werden und zusätzlich müssten sie "zu einem Zeitpunkt, zu dem sie schwer traumatisiert sind, dem Land gegenüber schildern, was ihnen widerfahren ist". Das Sozialreferat entscheide innerhalb von zwei Wochen über die Aufnahme, der Aufenthalt sei dann generell auf zwei Monate begrenzt, in besonderen Fällen könne auf vier bzw. sechs Monate erweitert werden. Der Verein fordert nun eine Reform des seit 1. April geltenden Gesetzes.

Zu geringes Budget

Andererseits sei es mit dem neuen Gesetz, das grundsätzlich begrüßt wird, zu einer Änderung der Finanzierung hin zu festen Tagsätzen gekommen. Die 48 Euro würden zur Aufrechterhaltung des Betriebes allerdings nicht ausreichen - umso weniger, als man bei der Berechnung von einer 93-prozentigen Auslastung ausgegangen sei. "Durch die Einschränkung der Aufenthaltsdauer und Nichtbezahlung von Abwesenheitstagen können wir nicht mit mehr als 75 Prozent rechnen", fürchtet nun die Grazer Frauenhaus-Geschäftsführerin Angelika Ratswohl. Es sei bereits zu Kündigungen gekommen. Der Verein wünscht sich eine Anhebung auf 70 bis 80 Euro pro Tag.

Die Tagsätze seien die höchsten, die für Frauenhäuser österreichweit gezahlt werden, hieß es dazu aus dem Büro von Soziallandesrat Kurt Flecker (S). Man habe bereits eine Wirtschaftsprüfung für beide Häuser im August angeregt.

Eine Abkehr von den Meldungsbestimmungen hält man im Büro Flecker für unrealistisch: "Wer einen Rechtsanspruch geltend macht, muss gegenüber dem Zahler Namen und Gründe nennen", hieß es. Bisher sei übrigens noch kein Antrag abschlägig behandelt worden. Dem Rücktritt des Vorstandes sieht man gelassen entgegen: "Wir werden sehen, ob der neue Vorstand gewillt ist, den bestehenden Vertrag mit uns zu akzeptieren und der Wille zur Kontinuität gegeben ist."

Der Verein

Die Frauenhäuser Graz und Kapfenberg sind seit ihrer Eröffnung Mitglieder im Frauenhäuser-Netzwerk, in dem derzeit 25 Einrichtungen in ganz Österreich vernetzt sind. Weitere Informationen unter Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser . (APA)