Wien - Nach heftigem Tauziehen zwischen den Koalitionspartnern in den vergangenen Tagen hat das Infrastrukturministerium am Freitag ein neues Postgesetz in Begutachtung gegeben. Dies erklärte BZÖ-Infrastrukturstaatssekretär Eduard Mainoni in einer Aussendung. Die Koalitionsdebatte geht allerdings weiter.

Nach dem von Mainoni skizzierten Entwurf soll der Infrastrukturminister nun doch ein Einspruchsrecht bei künftigen Postämter-Schließungen bekommen. Die Vollliberalisierung des Postmarktes wird demnach "nicht vor 1.1.2009 im Gleichklang mit der EU" erfolgen. Fix ist das allerdings noch nicht. Die ÖVP sehe jedenfalls noch deutlichen Änderungsbedarf, betonte VP-Staatssekretär Helmut Kukacka in einer Reaktion.

Börsegang 2006

Das neue Gesetz gilt als Vorbereitung für den Börsegang der Post im Frühjahr 2006.

Kukacka bekräftige am Freitag die Forderung nach einer fixen Liberalisierung 2009. Die Unsicherheit über das genaue Datum zur Abschaffung des Postmonopols könnte sich negativ auf den Aktienkurs bei dem geplanten Börsegang auswirken, meinte er. Außerdem sprach er sich im Namen der ÖVP erneut klar gegen ein Vetorecht des Ministers bei weiteren Postämter-Schließungen. Dies werde von Experten als verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in das Eigentumsrecht der Post-AG betrachtet. Außerdem würde nach Meinung von Börsefachleuten ein "solches politisches Eingriffsrecht bei der Ausgestaltung des Universaldienstes eine potenzielle Abschreckung für allfällige Investoren und Aktionäre zur Folge haben", betonte Kukacka.

Unterschiedliche Ansichten

Auch in der ÖIAG hatte man in Hinblick auf den geplanten Börsegang der Post 2006 Bedenken gegen ein Regierungsveto geäußert. Die ÖVP ist stattdessen für die Einrichtung eines unabhängigen Regulators, der in Zukunft die flächendeckende Versorgung überwachen sollte.

Nach dem vorläufigen Gesetzesentwurf muss die Post dagegen jetzt dem Infrastrukturminister ein jährlich zu aktualisierendes Konzept über Postämter-Standorte, Öffnungszeiten und Briefkästen vorlegen. Das Konzept muss vom Minister nicht genehmigt werden. Wenn aber Grund zur Annahme besteht, dass durch Einsparungen die flächendeckende Versorgung gefährdet werde, könne der Minister einen Postamtsschließung untersagen.

"Die ländliche Infrastruktur muss in jedem Fall aufrecht erhalten werden. Der Post obliegt es dann nicht mehr alleine, einzelne Postfilialen willkürlich zu schließen", betonte Mainoni. Gleichzeitig wird aber auch die Regulierungsbehörde gestärkt, vor allem durch eine verbesserte Aufsichtsmaßnahmen sowie verbesserte Eingriffsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Universaldienstverpflichtungen. Nicht im Entwurf enthalten ist dagegen auch eine von ÖVP-Verhandlern geforderte Rabatte für Konkurrenzunternehmen, die Briefe etwa bereits vorsortiert in die Post-Zustellung einliefern.

Zeitplan

Um den Zeitplan für den geplanten Post-Börsegang einzuhalten, muss der endgültige Gesetzentwurf nach der Begutachtung am 6. September im Ministerrat eingebracht werden - unmittel vor dem nächsten Aufsichtsrat der Staatsholding ÖIAG, der am 9. September die Weichen für den Börsegang der Post im Frühjahr stellen soll. Kukacka bekräftigte am Freitag, dass die ÖVP "grundsätzlich am Börsegang für die Post im ersten Halbjahr des nächsten Jahres festhalte".

Ziel es laut Regierung nach dem Vorbild der Telekom Austria die Schaffung einer weiteren Volksaktie. Denkbar sei aber auch, dass "nach dem Modell der voestalpine auch bei der Post eine Gruppe österreichischer institutioneller Anleger Kernaktionär wird und dass im Zuge des Börseganges auch eine Mitarbeiterbeteiligung festgelegt wird", so Kukacka. (APA)