Madrid - Madrid stoppt nach der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts bis auf weiteres die Auslieferung von Spaniern an Deutschland. Dies entschied am Donnerstag der Nationale Gerichtshof in Madrid.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt und entschieden, dass mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass vorerst nicht mehr an andere EU-Staaten ausgeliefert werden dürfen.

Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde des Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli statt, der wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Spanien hatte seine Auslieferung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das Terrornetz Al Kaida gefordert.

60 deutsche Auslieferungsbegehren

Solange keine Deutsche an Spanien ausgeliefert werden, würden auch keine Spanier nach Deutschland überstellt. Deutschland verlangt von Madrid die Auslieferung von 14 Spaniern. Insgesamt seien 60 deutsche Auslieferungsbegehren in Spanien anhängig.(APA)