Madrid - Madrid stoppt nach der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts bis auf weiteres die Auslieferung von Spaniern auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls an Deutschland. Dies entschied am Donnerstag der Nationale Gerichtshof in Madrid.

Das deutsche Höchstgericht hatte am Montag das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt und die Auslieferung des unter Terrorverdacht stehenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli untersagt. Der Beschluss des Nationalen Gerichtshofs sei auf Grund des Prinzips der Gegenseitigkeit gefällt worden, hieß es in der Begründung. Solange keine Deutsche an Spanien ausgeliefert würden, würden auch keine Spanier nach Deutschland überstellt. Deutschland verlangt von Madrid die Auslieferung von 14 Spaniern. Insgesamt seien 60 deutsche Auslieferungsbegehren in Spanien anhängig.

Auslieferung untersagt

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt und entschieden, dass mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass vorerst nicht mehr an andere EU-Staaten ausgeliefert werden dürfen. Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde Darkazanlis statt, der wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Spanien hatte seine Auslieferung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das Terrornetz Al Kaida gefordert. Der Nationale Gerichtshof in Madrid machte keine Angaben darüber, ob derzeit Auslieferungsbegehren aus Deutschland für mutmaßliche spanische Straftäter vorliegen. (APA/dpa)