Madrid - Madrid stoppt nach der Entscheidung des
deutschen Bundesverfassungsgerichts bis auf weiteres die Auslieferung
von Spaniern auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls an
Deutschland. Dies entschied am Donnerstag der Nationale Gerichtshof
in Madrid.
Das deutsche Höchstgericht hatte am Montag das deutsche Gesetz zum
Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt und die Auslieferung des
unter Terrorverdacht stehenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli
untersagt. Der Beschluss des Nationalen Gerichtshofs sei auf Grund
des Prinzips der Gegenseitigkeit gefällt worden, hieß es in der
Begründung. Solange keine Deutsche an Spanien ausgeliefert würden,
würden auch keine Spanier nach Deutschland überstellt. Deutschland
verlangt von Madrid die Auslieferung von 14 Spaniern. Insgesamt seien
60 deutsche Auslieferungsbegehren in Spanien anhängig.
Auslieferung untersagt
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag das deutsche Gesetz
zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt und entschieden, dass
mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass vorerst nicht mehr an
andere EU-Staaten ausgeliefert werden dürfen. Das Gericht gab damit
einer Verfassungsbeschwerde Darkazanlis statt, der wieder auf freien
Fuß gesetzt wurde. Spanien hatte seine Auslieferung im Zusammenhang
mit Ermittlungen gegen das Terrornetz Al Kaida gefordert. Der
Nationale Gerichtshof in Madrid machte keine Angaben darüber, ob
derzeit Auslieferungsbegehren aus Deutschland für mutmaßliche
spanische Straftäter vorliegen.
(APA/dpa)