Nach den Anschlägen von London wird der Ruf nach schärferen Gesetzen zur Ausweisung von muslimischen "Hasspredigern" in europä^ischen Ländern lauter. Meh^rere EU-Staaten haben bereits versucht, diese Frage rechtlich zu regeln:

In Österreich sind in dem neuen Fremdenpaket auch Antiterrorbestimmungen enthalten. So kann bei Personen, die im Verdacht stehen, Mitglieder einer Terrororganisa 2. Spalte tion, Hassprediger oder Hetzer zu sein oder Terrorakte gut zu heißen, ein Aufenthaltsverbot verhängt oder das Visum verweigert werden.

Die Zuerkennung des Asylstatus für Personen, die als Terroristen verdächtig sind, kann verweigert werden. In Deutschland macht das neue Zuwanderungsgesetz, das seit Jänner in Kraft ist, die Ausweisung von Islamisten auf dem Papier zwar leichter; in der Praxis ist das Verfahren jedoch beschwerlich. Erst Ende Juni hob das deutsche Bundesverfassungsgericht den Sofortvollzug der Abschiebung eines Berliner Imams zunächst auf, weil es dessen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sah.

Die Berliner Ausländerbehörden hatten den Imam im Dezember ausgewiesen, weil er Selbstmordattentäter als Helden verklärt und Deutsche als stinkende und nutzlose Atheisten verunglimpft haben soll. Neue schärfere Gesetze erlauben in Frankreich die Ausweisung von Ausländern, die zu Hass und Gewalt anstacheln oder andere Menschen oder Gruppen diskriminieren. Nun will Innenminister Nicolas Sarkozy Hasspredigern zudem die französische Staatsbürgerschaft entziehen lassen. Belgien hat eine Islamistenkartei eingeführt.

In Großbritannien ist es seit 2003 möglich, unter der Antiterrorgesetzgebung Ausländern die doppelte Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Damit reagierte die Regierung auf den Fall des islamistischen Predigers Abu Hamza el Masri. Nun soll auch "indirekte Anstiftung" zu terroristischen Taten unter Strafe gestellt werden. Zu den "inakzeptablen Verhaltensweisen" gehört alles, was zu Terrorismus aufstachelt wie Hasspredigten sowie die Veröffentlichung von Hetzschriften in Büchern, Zeitschriften und im Internet.Personen, die weltweit damit auffallen, sollen in einer Datenbank erfasst werden, um ihnen gegebenenfalls die Aufenthaltsberechtigung zu versagen oder zu entziehen.

Spanien hat trotz der Anschläge in Madrid im März 2004 keine Regelungen für die Ausweisung von Hasspredigern. In Italien kann der Innenminister eine Ausweisung zwar beantragen, dagegen ist aber Einspruch vor Gericht möglich. (AFP, Reuters/DER STANDARD, Printausgabe, 22.07.2005)