Gutachten
In dieser soll geklärt werden, ob Handymasten auch von mehreren Mobilfunkbetreibern gleichzeitig genutzt werden können, um die von der Landesregierung erwünschte Lenkungsmaßnahme der Steuer - die Beseitigung des "Masten-Wildwuchs" - zu erzielen. Ab 2006 müssen demnach die heimischen Handyprovider pro Sendeanlage bis zu 21.000 Euro im Jahr zahlen.
"Ja, wir haben das Gutachten am Dienstag erhalten", bestätigte am gestrigen Mittwoch Martin Standl, Pressesprecher von Infrastrukturminister Hubert Gorbach, gegenüber dem STANDARD. Auf die Frage, wann es der Öffentlichkeit vorgestellt werden solle, meinte er: "Zum geeigneten Zeitpunkt". Es seien derzeit Gespräche mit Niederösterreich im Gange, die nicht gestört werden sollen. Es komme auf den Ausgang dieser Gespräche an, ob eine Veröffentlichung überhaupt noch notwendig sei. Mit anderen Worten: "Wenn die Handymasten-Steuer fiele, wäre das nicht mehr von so großer Dringlichkeit", so Gorbach-Sprecher Standl - veröffentlicht werde es aber schon.
Wünsche und Realität
Befragt nach der Kernaussage des Gutachtens, meinte Standl: "Die eindeutige Tendenz, die sich beim verfassungsrechtlichen Gutachten bereits gezeigt hat, setzt sich darin technisch fort." Standl betonte erneut, es sei der große Wunsch von Vizekanzler Gorbach, dass die Masten-Steuer falle, da sie das Lenkungsziel nicht erreiche und dem gesamten Wirtschaftsstandort des Landes schade. Wenn nicht, werde er sämtliche Register ziehen, um die Steuer zu verhindern.