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FOTO: APA/HARALD SCHNEIDER
Bereits Ende Juni hatte ein vom Infrastrukturministerium bei der Rundfunk- und Regulierungsbehörde RTR in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, dass die vom niederösterreichischen Landtag beschlossene Handymasten-Steuer in einigen Punkten verfassungs- und EU-rechtswidrig ist. Jetzt liegt auch die technische Machbarkeitsstudie der RTR vor.

Gutachten

In dieser soll geklärt werden, ob Handymasten auch von mehreren Mobilfunkbetreibern gleichzeitig genutzt werden können, um die von der Landesregierung erwünschte Lenkungsmaßnahme der Steuer - die Beseitigung des "Masten-Wildwuchs" - zu erzielen. Ab 2006 müssen demnach die heimischen Handyprovider pro Sendeanlage bis zu 21.000 Euro im Jahr zahlen.

"Ja, wir haben das Gutachten am Dienstag erhalten", bestätigte am gestrigen Mittwoch Martin Standl, Pressesprecher von Infrastrukturminister Hubert Gorbach, gegenüber dem STANDARD. Auf die Frage, wann es der Öffentlichkeit vorgestellt werden solle, meinte er: "Zum geeigneten Zeitpunkt". Es seien derzeit Gespräche mit Niederösterreich im Gange, die nicht gestört werden sollen. Es komme auf den Ausgang dieser Gespräche an, ob eine Veröffentlichung überhaupt noch notwendig sei. Mit anderen Worten: "Wenn die Handymasten-Steuer fiele, wäre das nicht mehr von so großer Dringlichkeit", so Gorbach-Sprecher Standl - veröffentlicht werde es aber schon.

Wünsche und Realität

Befragt nach der Kernaussage des Gutachtens, meinte Standl: "Die eindeutige Tendenz, die sich beim verfassungsrechtlichen Gutachten bereits gezeigt hat, setzt sich darin technisch fort." Standl betonte erneut, es sei der große Wunsch von Vizekanzler Gorbach, dass die Masten-Steuer falle, da sie das Lenkungsziel nicht erreiche und dem gesamten Wirtschaftsstandort des Landes schade. Wenn nicht, werde er sämtliche Register ziehen, um die Steuer zu verhindern.

Bereits im Juni hatte Gorbach angekündigt, die Angelegenheit in den Ministerrat zu bringen. Der nächste findet am 9. August statt. Damit die umstrittene Abgabe aber überhaupt auf die Tagesordnung genommen wird, müssen alle Minister zustimmen.(Karin Tzschentke/DER STANDARD, Printausgabe vom 21.07.2005)