St. Pölten - Aufgrund einer Gesetzeslücke hätten Mütter, die vor der Geburt ihres zweiten Kindes nur kurzfristig berufstätig waren, ein geringeres Wochengeld ausbezahlt bekommen, gab die Arbeiterkammer Niederösterreich bekannt. "Nun können diese Benachteiligten einen Antrag auf Neuberechnung bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse ihres jeweiligen politischen Bezirkes stellen", freut sich Konsumentenschutz-Landesrätin Christa Kranzl.

Wie die AKNÖ aufdeckte, haben Frauen, die Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bezogen und vor der zweiten Schwangerschaft weniger als drei Monate beschäftigt waren, ein geringeres Wochengeld ausbezahlt erhalten, da das Kurzzeit-Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen wurde. Einer so geschädigten Mutter wurde kürzlich eine Nachzahlung von Euro 4.000 überwiesen.

"Da weder von der Bundesregierung noch von den Sozialversicherungsträgern ein Informationsschreiben an die betroffenen Frauen bzw. Mütter ergangen ist, rate ich allen, die Kinderbetreuungsgeld und Arbeits-Einkommen kurzfristig bezogen haben, dieses Ansuchen so rasch als möglich bei der jeweiligen Bezirksstellen einzubringen. Diese Frist endet jedoch am 31. Dezember 2005. Eine Neuberechnung könnte im Einzelfall zu satten Nachzahlungen führen", meinte Christa Kranzl abschließend. (red)