Wie die AKNÖ aufdeckte, haben Frauen, die Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bezogen und vor der zweiten Schwangerschaft weniger als drei Monate beschäftigt waren, ein geringeres Wochengeld ausbezahlt erhalten, da das Kurzzeit-Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen wurde. Einer so geschädigten Mutter wurde kürzlich eine Nachzahlung von Euro 4.000 überwiesen.
Arbeitswelten
Chance für Wochengeld-Benachteiligte
AKNÖ: Anträge auf Nachzahlung noch bis Ende des Jahres möglich
St. Pölten - Aufgrund einer Gesetzeslücke hätten Mütter,
die vor der Geburt ihres zweiten Kindes nur kurzfristig berufstätig
waren, ein geringeres Wochengeld ausbezahlt bekommen, gab die Arbeiterkammer Niederösterreich bekannt. "Nun können diese
Benachteiligten einen Antrag auf Neuberechnung bei der
Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse ihres jeweiligen
politischen Bezirkes stellen", freut sich Konsumentenschutz-Landesrätin Christa Kranzl.
"Da weder von der Bundesregierung noch von den
Sozialversicherungsträgern ein Informationsschreiben an die
betroffenen Frauen bzw. Mütter ergangen ist, rate ich allen, die
Kinderbetreuungsgeld und Arbeits-Einkommen kurzfristig bezogen haben,
dieses Ansuchen so rasch als möglich bei der jeweiligen
Bezirksstellen einzubringen. Diese Frist endet jedoch am 31. Dezember
2005. Eine Neuberechnung könnte im Einzelfall zu satten Nachzahlungen
führen", meinte Christa Kranzl abschließend. (red)