Mordversuch in Graz: Mann wollte Kleinkind vom Balkon werfen
Mann drang in Wohnung der Lebensgefährtin ein und drohte Zweijährige umzubringen
Redaktion
,
Graz - Ein Mann hat Mittwoch früh in Graz versucht, das Kind
seiner Lebensgefährtin zu töten. Zu dem versuchten Mord an dem Kleinkind wurden am Nachmittag im
Verhör des Hilfsarbeiters immer mehr grausame Details bekannt, so
Oberst Alois Eberhard vom Landeskriminalamt Steiermark. Der Mann hat
die Tötungsabsicht zugegeben. Ein Motiv wollte er nach wie vor nicht
nennen: "Sobald wir näher darauf eingehen wollen, schweigt er."
Allerdings hatte der mutmaßliche Täter auch gesagt: "Wenn ich nicht
mehr lebe, soll die Kleine auch nicht mehr leben".
Der 41-Jährige, der vor
einigen Tagen aus der Wohnung der Frau verwiesen wurde brach am Mittwoch gewaltsam in die Wohnung ein und drohte die zweijährige Tochter der Frau vom Balkon zu werfen, berichtet die Polizei Graz. Der Frau gelang es schließlich dem Gewalttäter das Kind zu
entreißen. Der Mann wurde von der Polizei überwältigt.
Der Mann schlug gegen 3.45 Uhr ein Fenster in der Wohnung seiner Lebensgefährtin ein und trat die Tür zum Kinderzimmer ein, in dem die drei Kinder im Alter von 2, 4 und 9 Jahren schliefen. Er nahm das jüngste Kind und begann es zu würgen. Nachdem es seiner Lebensgefährtin gelang ihm das Kind zu entreissen, versuchte der Mann den Vorhang im Kinderzimmerzimmer anzuzünden.
Die alarmierten konnten den Mann schließlich niederringen. Das zweijährige Mädchen wurde ins Spitalgebracht und ist außer Lebensgefahr.(APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.