Wien - Zwei Jahre und vier Tage nach dem Tod Cheibani Wagues während eines Polizei- und Rettungseinsatzes im Wiener Stadtpark beginnt am Dienstag der Prozess im Straflandesgericht. Sechs Polizisten, ein Notarzt, zwei Sanitäter und ein Sanitätsgehilfe müssen sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Ihnen drohen bis zu drei Jahren Haft.

Cheibani Wague, ein gebürtiger Mauretanier, der mit einer Wienerin verheiratet war, hatte im Afrika-Kulturdorf im Stadtpark als Nachtwächter gearbeitet. Nach einem Streit mit seinem Chef rief dieser am 15. Juli 2003 die Polizei zu Hilfe, weil Wague zu toben begonnen haben soll.

Die daraufhin folgende Amtshandlung, bei der Wague zu Boden gerungen wurde und mit einer Haldol-Spritze beruhigt werden sollte, überlebte der Mann nicht. Sechs Polizisten und drei Sanitäter drückten den Gefesselten "zumindest fünf Minuten" in Bauchlage nach unten, "teilweise unter Einsatz des gesamten Körpergewichts", wie es in der Anklageschrift heißt.

Wague, der an einem Herzfehler litt, geriet in schwere Atemnot, was schließlich zu einem Herz-Kreislauf-Versagen infolge akuten Sauerstoffmangels führte. Laut Strafantrag hatte Wague keine Chance, sich aus seiner misslichen Lage zu befreien, die in einem Erlass des Innenministeriums als unzulässig eingestuft wird.

Anrainer filmte Einsatz Eine zentrale Rolle bei der Aufklärung spielte das Video eines Anrainers, der vom Fenster seiner Wohnung aus den Vorfall gefilmt hatte. Darauf ist zu sehen, dass auf dem bereits regungslos am Boden liegenden Afrikaner Sanitäter und Polizisten teilweise mit beiden Füßen standen. Daneben der Rettungsarzt mit seinen Händen in den Taschen.

Dem 57-jährigen Notarzt wirft Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel vor, dass er es unterließ, die Polizeibeamten sowie die Sanitäter darauf aufmerksam zu machen, dass durch diese Art und Dauer der Fixierung die Gefahr des Todeseintritts bestehe". Der erfahrende Notfallmediziner hätte erkennen müssen, "dass es sich beim Zustand des Cheibani Wague um eine tobende Psychose handelte. Er hätte daher die Beamten auffordern müssen, sofort von einer Fixierung dieser Art Abstand zu nehmen". (APA, fern, DER STANDARD - Printausgabe, 18.7.2005)