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Am 7. Juli 2005 wurde sie beschlossen: die zweite Novelle des Asyl- und Fremdengesetzes und mit ihr eine Ausweitung der 2002 eingeführten Integrationsvereinbarung. Dies manifestiert sich nicht zuletzt im Ausmaß der verpflichtenden Deutschkurse. Katarina Rohsmann hat vor drei Jahren ihre Diplomarbeit diesem Thema gewidmet und die Frage gestellt, inwiefern solche Maßnahmen die Integration von Zuwanderern fördern. Auch wenn sie von den ursprünglichen Bestimmungen des Fremdengesetzes aus dem Jahr 2002 ausgeht, stellt sich gerade heute die Frage nach der Aktualität ihrer Analyse. Die Arbeit ist nachzulesen auf Mnemopol.net .

Was bedeutet Integration?

Liest man Artikel zum Thema "Integration", kann man den Eindruck gewinnen, dass jedermann wüsste, was eigentlich unter diesem Begriff gemeint ist. Auch in der Regierungsvorlage zum Fremdengesetz 2002 wird die Bedeutung dieses Wortes als selbstverständlich vorausgesetzt, wird als Ziel dieses Gesetzes doch die "Integration auf Dauer niedergelassener Fremder" genannt.

In der Migrationsforschung ist Integration mit zwei Grundbedeutungen gleichgesetzt, nämlich "Aufnahme" und "Zusammenhalt", die beide auf den lateinischen Ursprung des Wortes "integratio" zurückzuführen sind. Man sieht Integration als wechselseitigen Prozess, der einerseits die subjektive Entscheidung des Einzelnen beinhaltet, sich in einem anderen Land niederzulassen und damit auch die Bereitschaft, die fremde Sprache und Kultur zu erlernen. Andererseits versteht man darunter jedoch die gesetzliche, soziale und kulturelle Ausgestaltung innerhalb des Aufnahmestaates.

Die Fremdengesetznovelle

Idealerweise schafft der Staat die Rahmenbedingungen dafür, dass sich Fremde nicht als Außenseiter, als "Fremde" im herkömmlichen Sinn, sondern als Bestandteil eines kollektiven Ganzen fühlen können. Im Gegensatz dazu dominiert die Praxis ein nationalistisch-diskriminierendes Integrationsverständnis: Es sei allein Aufgabe der Zuwanderer, sich an die Gewohnheiten, Sprache, Kleidung, Werte und Sitten der Aufnahmegesellschaft anzupassen.

Von diesem Verständnis scheint man auch bei der Einführung des Fremdengesetzes 2002 ausgegangen zu sein: denn § 50 a FrG normiert zwar, dass "... die Integrationsvereinbarung den Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache zur Erlangung der Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich" bezwecke. Dabei handelt es sich jedoch vielmehr um eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung, die sich ausschließlich an MigrantInnen richtet.

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Integration und Intergrationsvereinbarung

Ursprünglich war die Bezeichnung Integrations"vertrag" und nicht Integrationsvereinbarung vorgesehen. Beides bezeichnet im rechtlichen Sinn die freiwillige Willensübereinkunft zweier im Idealfall äquivalenter Personen. Ist dieses Gleichgewicht gestört, hat also eine Partei eine weitaus stärkere Position als die andere, greift das Gesetz normalerweise als Korrektor ein und unterstützt durch zwingende Bestimmungen den Schwächeren. Das ist Ausfluss der Privatautonomie, die dem österreichischen (und auch anderen westlichen Rechtsordnungen) zugrunde liegt.

ie Integrationsvereinbarung vermittelt durch ihren Namen den Eindruck, als würde es sich um eine freiwillige Übereinkunft zwischen Zuwanderern und dem Staat Österreich handeln. Dass dem nicht so ist, zeigte sich am stärksten an den Stellungnahmen, die nach Veröffentlichung des Entwurfs zur Fremdengesetznovelle abgegeben wurden.

Fremdengesetz 2002

Der österreichische Rechtsanwaltskammertag bezeichnete die Integrationsvereinbarung als "Etikettenschwindel", welche den zwingenden Charakter der Bestimmungen verschleiert. Zuwanderer müssen, um eine dauernde Niederlassungsbewilligung zu erlangen, längstens binnen 4 Jahren einen Deutschkurs im Ausmaß von 150 Stunden absolvieren. Gelingt ihnen das nicht, können sie abgeschoben werden. Die einzige Unterstützung, die der Bund dabei leistet, ist eine teilweise Übernahme der Kosten, wenn der Kurs in kurzer Zeit absolviert wird. Warum wurde diese tiefgreifende Maßnahme so widersprüchlich bezeichnet? Vielleicht um in der Öffentlichkeit und in Medien ein anderes Bild des Fremdengesetzes 2002 zu verkaufen.

Integration durch bessere Deutschkenntnisse?

Auch wenn der Erwerb der Sprache des Aufnahmelandes für die Integration des einzelnen Zuwanderers enorm hilfreich sein kann, stellt er keine zwingende Bedingung für eine erfolgreiche Gleichstellung mit anderen Bürgern dar. Die Notwendigkeit die Landessprache zu erlernen, hängt primär davon ab, in welchen sozialen Umfeldern Privat- und Berufsleben ablaufen. Spricht dort die Mehrheit Deutsch, ist diese Sprache ohnehin Vorgabe.

Es kann jedoch ebenso gut vorkommen, dass die Mehrheit in einer anderen Sprache kommuniziert. Daran sieht man, dass Spracherwerb und Integration nicht unbedingt in Zusammenhang stehen. Eine Befragung von MigrantInnen ergab, dass sich die meisten in Bereichen des Wohnrechtes, des Aufenthaltsrechtes und in Fragen des Sozialrechtes benachteiligt fühlten. Diese Bereiche erfasst die Integrationsvereinbarung jedoch nicht.

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Warum überhaupt eine Integrationsvereinbarung?

Bleibt nur noch die Frage, warum die Integrationsvereinbarung überhaupt von der Regierung beschlossen wurde: Die FPÖ hatte ihren Wählern bereits im Nationalratswahlkampf 1999 versprochen, ein "Stopp der Überfremdung" zu garantieren. Peter Westenthaler präsentierte bereits im April 2001 den Vorschlag eines Integrationsvertrages. Durch die EU-Sanktionen war jedoch eine direkte Umsetzung in der ersten Legislaturperiode nicht möglich.

Erst nach Bildung der neuen Koalition im Jahr 2002 hatte die FPÖ genügend Handlungsspielraum und konnte die Erwartungen ihrer KernwählerInnen endlich erfüllen: "Wer strengere Einwanderungsbestimmungen will, wählt blau", lautete ein Wahlplakat der FPÖ 2002. Auch wenn die ÖVP grundsätzlich eine gemäßigtere Position gegenüber "Ausländern" vertritt als ihr damaliger Regierungspartner, hatte sie gegen die Einführung einer Integrationsvereinbarung nichts einzuwenden.

Nun soll am 1. Jänner 2006 das neue Fremdengesetz in Kraft treten. Es weitet den verpflichtenden Deutschkurs auf das Doppelte aus. Vielleicht gibt es 2010 wieder eine Novelle, diesmal auf das Vierfache?

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