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Grafik: APA
Wien - Für die transitgeplagten Tiroler bahnt sich erneut eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, dieses Mal in Sachen sektorales Fahrverbot. Diesen Donnerstag macht der Generalanwalt des EuGH seinen Schlussantrag öffentlich.

Kenner der Materie gehen davon aus, dass das sektorale Fahrverbot in der jetzigen Form nicht halten wird. Da die Richter in vier von fünf Fällen dem Spruch des Generalanwalts folgen, könnte das endgültige Aus noch heuer von Straßburg aus, dem Sitz des EuGH, verordnet werden.

Hinter dem sperrigen Begriff sektorales Fahrverbot verbirgt sich die Absicht, Transporte von Abfällen, Getreide, Erze, Steine, Rundholz und Aushubmaterial von einem Teilstück der Inntalautobahn (A12) zu verbannen.

Verordnung

Das Land Tirol hatte am 27. Mai 2003 eine Verordnung erlassen, wonach ab 1. August desselben Jahres auf dem etwa 46 km langen Autobahnstück zwischen Hall und Wörgl keine Lkws über 7,5 Tonnen fahren dürfen. Begründet wurde dies mit der Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten bei der Messstelle Vomp. Ausgenommen von diesem Fahrverbot waren Lieferungen innerhalb der Region.

Die EU-Kommission sah in der Regelung eine "zumindest indirekte Diskriminierung" und wurde auch von Frächtern außerhalb Tirols unterstützt. Verbote würden zu 80 Prozent ausländische Fuhrunternehmen betreffen, die in Ausnahmefällen gewährten Fahrerlaubnisse aber zu 80 Prozent österreichischen Frächtern zugute kommen.

Die Kommission strengte daraufhin ein Verfahren gegen Österreich an und erwirkte vom EuGH in einem Blitzverfahren eine einstweilige Verfügung. Diese besagte, dass das sektorale Fahrverbot bis zum Vorliegen des endgültigen Urteils nicht in Kraft treten darf.

"Nicht nachvollziehbar"

"Nach Einschätzung des Internationalen Transportverbandes IRU und nach Informationen aus der EUKommission gehen wir davon aus, dass das sektorale Fahrverbot in der geplanten Form fällt.

Die Tiroler Landesregierung wird dann wahrscheinlich eine neue Regelung überlegen", sagte Günther Schönauer, stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbandes des Güterbeförderungsgewerbes, dem STANDARD.

"Die derzeitige Regelung ist nicht nachvollziehbar", sagte Schönauer. "Getreidetransporte sind verboten, während parallel ein Lkw mit Obst fahren darf." Nicht nur ausländische Frächter seien diskriminiert, auch inländische.

Schönauer: "Ein Lkw mit Salzburger Kennzeichen, der Steine geladen hat, darf nicht auf dem Teilstück der A12 fahren, ein Lkw aus Wörgl sehr wohl. Das geht nicht." (Günther Strobl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12.07.2005)