Das Düsseldorfer Kulturfest "Altstadtherbst" hatte zusammen mit der toskanischen Stadt Barga in den nächsten Wochen mehrere Aufführung von "Motezuma" vorgesehen. Dagegen hatte die Berliner Sing-Akademie geklagt, die sich als Besitzerin der Urheberrechte an dem Vivaldi-Fund sieht.
Inhaberin der Rechte, da sie Werk erstmals öffentlich gemacht habe
Nach dem Urteil des Gerichtes ist die Sing-Akademie deswegen Inhaberin der Rechte, da sie das historische und nie erschienene Werk nach Erlöschen des Urheberrechtes durch eine Verbreitung im Internet erstmals öffentlich gemacht habe. Die Oper um den unglücklichen Aztekenkönig galt seit ihrer Erstaufführung 1733 in Venedig als verloren, bis sie vor einiger Zeit im Archiv der Sing-Akademie zu Berlin entdeckt worden war.
Uraufführung in renommiertem Opernhaus angestrebt
Die Sing-Akademie hatte zwar einer ersten konzertanten Aufführung im Juni in Rotterdam zugestimmt. Die Bitte des Dirigenten um weitere szenische Aufführungen hatten die Berliner jedoch abgelehnt. Die Uraufführung solle - der hohen Bedeutung des Werkes angemessen - nach dem Willen der Berliner Organisation in einem international renommierten Opernhaus vorbereitet werden.