Jerusalem - Die israelische Regierung hat am Sonntag
den Verlauf der Sperranlage um Ost-Jerusalem gebilligt. Wie aus
offizieller Quelle in Jerusalem verlautete, soll dieser Abschnitt der
Anlage in den kommenden Monaten fertig gestellt werden.
Ministerpräsident Ariel Sharon hat die verantwortlichen Minister
aufgefordert, den Bau der Mauer zu beschleunigen, bis zum 1.
September sollen die Vorbereitungen abgeschlossen sein.
Die Sperranlage wird demnach zwei Palästinenserviertel im Ostteil
der Stadt durchschneiden; mehr als 50.000 Palästinenser werden dann
auf der Ostseite der Anlage leben.
Zwölf Übergänge geplant
Vize-Regierungschef Ehud Olmert sagte dem israelischen Radio, die
palästinensischen Einwohner Ost-Jerusalems, die künftig jenseits der
Anlage lebten, könnten auch dann noch die sozialen und städtischen
Dienste in Anspruch nehmen, auf die sie als Einwohner der Stadt einen
Anspruch hätten. Dafür seien zwölf Übergänge in der Anlage geplant.
Die israelische Sperranlage zum Westjordanland, die insgesamt 650
Kilometer lang werden soll, ist international umstritten. Die
israelische Regierung baut sie nach eigenen Angaben, um die Israelis
vor Anschlägen palästinensischer Attentäter zu schützen. Die
Palästinenser sehen darin eine De-Facto-Annektierung eines Teils
ihrer Gebiete und ein Hindernis bei der Bildung eines
Palästinenserstaates mit klaren Grenzen. Der Internationale
Gerichtshofs (IGH) in Den Haag hatte vor einem Jahr erklärt, die
Anlage verstoße gegen internationales Recht und müsse abgerissen
werden. Diese Forderung erhob später auch die UNO-Vollversammlung. (APA/AP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.