Die österreichischen Einwände im Verfahren vermochten nicht zu überzeugen. Studentenmassen aus dem Ausland könne durch Aufnahmsprüfungen oder Mindestnoten als Studiererfordernis für In- und Ausländer begegnet werden. Derzeit ist Österreich das einzige europäische Land ohne jegliche Uni-Zugangsbeschränkung.
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer gab unmittelbar nach dem Spruch den seit längerem geplanten Notfallplan bekannt. Heute, Freitag, wird das Parlament ein Gesetz beschließen, das die Unis zur Festlegung von Auswahlverfahren vor dem Studium oder zu einem Eingangssemester ermächtigt – für die deutschen Numerus-clausus- Fächer Medizin, Zahn- und Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie und das Nicht-NC-Fach BWL. Diese Ermächtigung soll auf zwei Jahre befristet sein, danach wird evaluiert. Eine weitere Bedingung ist, dass die gleiche Zahl an Studierenden wie bisher ausgebildet wird.
Studenten, die vor dem 7.Juli inskribiert haben, fallen noch unter das alte Recht und müssen sich keinem Aufnahmeverfahren unterziehen, für alle anderen gilt das neue Recht, so Gehrer. Das Einstiegssemester gilt für alle.
Vorwürfe, sie habe zu spät reagiert, wies Gehrer zurück: "Vorsorglich Gesetze zu machen, halte ich für den falschen Weg." Sie wünscht sich aber eine "Reparaturfrist" auch bei EuGH-Urteilen.
Rektoren-Chef Christoph Badelt sagte, die befristeten Zugangsbeschränkungen werden "nicht einen Zentimeter mehr als absolut notwendig" ausfallen. Er hofft auf eine Vier-Parteien-Lösung.
Berliner Freiheit Der Sprecher von EU-Bildungskommissar Jan Figel, Frédéric Vincent, sagte zum Standard: "Das Urteil ist nicht überraschend. Und es ist eine gute Nachricht für die europäischen Studenten. Wir begrüßen die Entscheidung. Es liegt nun an Österreich, Änderungen vorzunehmen und das Urteil umzusetzen." Die EU-Kommission warte darauf. Er hob hervor, dass das Gericht insbesondere die Bewegungsfreiheit eingeschränkt sah. Er warnte Österreich, Maßnahmen zu ergreifen, die weitere Einschränkungen etwa für Medizinstudenten vorsähen. Es liege an jedem EU-Mitgliedsstaat, sein eigenes Hochschulsystem zu organisieren, aber es dürfe nicht diskriminierend geschehen.