Wien - Parallel zu dem am Donnerstag zur Debatte stehenden Fremdenpaket hat der Nationalrat Mittwoch Abend das Ausländerbeschäftigungsgesetz novelliert. Es bringt vor allem für nachreisende Familienangehörige von Nicht-EU-Zuwanderern einen erleichterten Eintritt in den Arbeitsmarkt. Sie erhalten nach einem Jahr Aufenthalt den gleichen Zugang zur Erwerbstätigkeit wie ihre Bezugsperson (bisher zwei bis drei Jahre Wartefrist).

Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt von Angehörigen

Eine kleine Erweiterung gibt es auch bei den Familienangehörigen von EU-Bürgern. Ermöglicht wird, dass die nicht aus der Union stammenden Eltern und Schwiegereltern eines EU-Bürgers vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen werden. Bisher war dies nur bei Ehepartnern und Kindern vorgesehen. Subsidiär Schutzberechtigten wird (wie anerkannten Konventionsflüchtlingen) künftig uneingeschränkt der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Bei langfristiger Aufenthaltsberechtigung in anderem EU-Staat

Ausländern, die in einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigt sind, wird ein freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gewährt, sofern sie zuvor zwölf Monate in Österreich zu einer unselbstständigen Beschäftigung zugelassen waren. Grundsätzlich sollen durch Klarstellungen im Gesetz künftig Konstellationen ausgeschlossen werden, denen zufolge ein Ausländer einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang erwerben kann, ohne über ein ständiges Niederlassungsrecht zu verfügen.

Bevorzugte Behandlung von Inländern bei Kurzarbeit eliminiert

Aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beinahe eliminiert wird die Bestimmung, wonach bei der Verringerung von Arbeitsplätzen in einem Betrieb oder vor Einführung von Kurzarbeit Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern vor jenen von Inländern zu lösen sind. Ursprünglich war eine komplette Streichung geplant, nunmehr können auf Grund eines kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrags von der prioritären Entlassung doch noch Ausländer betroffen sein, dann nämlich, wenn sie weniger als ein Jahr im Land sind. Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger hält diese Diskriminierung für EU-rechtswidrig.

Opposition sagte Nein

Die Opposition lehnte das Gesetz ab, obwohl einige positive Aspekte wie die Arbeitsmarkt-Öffnung für subsidiär Schutzbedürftige lobend erwähnt wurden. Der Leitende ÖGB-Sekretär und SPÖ-Abgeordnete Richard Leutner ärgerte sich aber darüber, dass sich am "chronisch überhöhten Saisonnier-Kontingent", das eine Reihe von Problemen am Arbeitsmarkt bringe, nichts ändere. Öllinger beklagte unter anderem eine Verfassungswidrigkeit der Unterscheidung von EWR-Bürgern, die auf ihr Recht auf Freizügigkeit verzichten, und EWR-Bürgern, die die Freizügigkeit in Anspruch nehmen. (APA)