Wien - Wenn die österreichischen Schüler im September aus den Ferien in die Klassenzimmer zurückkehren, ist die sieben Jahre lange Übergangsfrist für die Rechtschreibreform abgelaufen. Ab dem 1. August sind Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, als Fehler zu werten, hat das Bildungsministerium in einem Rundschreiben an die Landesschulräte dekretiert.

Ausgenommen sind wie bereits angekündigt jene Bereiche, für die der Rat für deutsche Rechtschreibung noch Änderungen angekündigt hat, also Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Hier soll "Toleranz geübt werden" und sowohl alte als auch neue Schreibweise zulässig sein.

Milde für Poeten

Gleichzeitig hält das Ministerium aber fest, dass korrekte Rechtschreibung nur eines von mehreren Kriterien bei der Leistungsbeurteilung ist. Diese sei immer "in Relation zu sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und kreativem Inhalt zu sehen".

Während der Übergangsfrist waren die alten Schreibweisen zwar als Fehler zu markieren, aber nicht als solcher zu werten. Nun gilt: Wer etwa "Kuß" statt "Kuss" schreibt, hat einen Rechtschreibfehler gemacht. In Zweifelsfällen gilt das Österreichische Wörterbuch in seiner aktuellen Auflage.

Das amtliche Regelwerk ist auch auf der Website des Bildungsministeriums abrufbar. Dort sind auch zusätzliche Infos über organisatorische und inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit der neuen Rechtschreibung zu finden. (APA)