Diese Woche soll im Nationalrat ein Gesetzespaket zum Asyl- und Fremdenrecht beschlossen werden. In der Öffentlichkeit wurde zuletzt über die nun euphemistisch "Heilbehandlung" genannte Zwangsernährung von hungerstreikenden Asylwerbern diskutiert. Darüber gibt es innerhalb der SPÖ immerhin gravierende Meinungsverschiedenheiten.

Wenig beachtet wird allerdings, dass dieses Paket noch einige Änderungen enthält, deren Unterstützung durch die SPÖ zumindest Erstaunen auslösen sollte. Dazu zählt vor allem die Aufweichung des Ausweisungsschutzes für die Kinder von Zuwanderern.

1995 schlug der damalige Innenminister Caspar Einem zwei in der österreichischen Rechtsordnung zuvor unbekannte Prinzipien vor: Aufenthaltsverfestigung für Zuwanderer und absoluten Ausweisungsschutz für ihre hier aufgewachsenen Kinder. Das heißt: Je länger man hier lebt, umso sicherer ist der Aufenthalt in rechtlicher Hinsicht. Und wer hier aufgewachsen ist, kann unter keinen Umständen abgeschoben werden.

Dieses Prinzip ist seit 1997 im Fremdengesetz verankert. Der Entwurf der Regierung tauft nun dieses Gesetz wieder so, wie es vor zehn Jahren hieß: Fremdenpolizeigesetz. Der Name ist Programm.

Und daher soll es in Zukunft möglich sein, Fremde, die "von klein auf im Inland aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen" sind, mit einem Aufenthaltsverbot zu belegen, wenn sie "wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung rechtskräftig zu mehr als einer unbedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden" sind.

n Deutschland erregte 1998 der Fall Mehmet die Gemüter. Ein 14-Jähriger wurde damals nach seiner ersten Straftat ohne seine Eltern in die Türkei abgeschoben. Vier Jahre später kehrte er zurück, weil das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung für rechtswidrig erklärte. Kurze Zeit danach wurde Mehmet wieder straffällig und der bayrische Innenminister forderte seine erneute Abschiebung.

Kriminelle Fremde in ihr Heimatland auszuweisen ist legitim. Aber hier lautet die Frage: Wo liegt denn die Heimat jener, die von klein auf im Inland aufgewachsen sind? Ist der ausländische Pass der Eltern Grund genug, sie in einen Staat zu schicken, in dem sie nie gelebt haben?

Das entspricht kaum einem liberalen Verständnis des Strafrechts, sondern eher dem Zwangsexil, wie wir es aus der Antike oder kommunistischen Regimen kennen. Und warum sollten die Türkei oder Serbien für die Resozialisierung von jugendlichen Kriminellen zuständig sein, die ihr Handwerk in Österreich gelernt haben?

Wer darauf entgegnet, dass das Völkerrecht eben jeden Staat dazu verpflichtet, seine Staatsangehörigen zurückzunehmen, der möge bedenken, warum diese Jugendlichen überhaupt Ausländer sind. Nicht nur in den USA, Kanada und Australien, sondern auch in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Portugal und Spanien erhalten im Land geborene Kinder ausländischer Eltern die Staatsbürgerschaft entweder automatisch oder wenn ein Elternteil schon längere Zeit legal im Land lebt bzw. dort geboren ist. Nicht so in Österreich, dessen Staatsbürgerschaftsrecht ausschließlich auf dem Abstammungsprinzip beruht.

Insofern war der von den SPÖ-Innenministern eingeführte absolute Ausweisungsschutz nur ein Ersatz für das fehlende Territorialprinzip im Staatsbürgerschaftsgesetz. Dieses wäre eine zwingende Folge der Einsicht, dass Österreich schon längst zum Einwanderungsland geworden ist.

Zu einer solchen Reform fehlte schon der großen Koalition der Mut. Nun wird die SPÖ sich möglicher Weise auch noch von jenem Prinzip verabschieden, das sie vor zehn Jahren im österreichischen Recht verankerte: Keine Abschiebung von Menschen aus ihrer Heimat! (DER STANDARD, Printausgabe, 6.7.2005)