Damit jedoch hat sich der Oppositionschef viel aufgeladen - die Frage ist, ob er und sein Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos sich daran nicht überheben. Die Asylnovelle nämlich kann zwar mit Fug und Recht als tief greifend bezeichnet werden, als ein Versuch, mit schärferen Bestimmungen jenen Fremden auf die Schliche zu kommen, die das System unlauter zu benutzen versuchen. Doch dass das neue Regelwerk "vernünftig" wäre, daran dürfte gerade inmitten der aktuellen "Zwangsernährungs"-Verwirrung einiger Zweifel erlaubt sein.
Was sich da vor einem zustimmenden bis staunenden und ungehaltenen Publikum abwickelt, ist ein Lehrstück über die Kosten eines angewandten Rechtspopulismus und seines Verhältnisses zu verantwortungslosem politischen Zündeln. Zuerst entschied sich Innenministerin Liese Prokop, seit Amtsantritt mit dem asylrechtlichen Verschärfungswillen von FPÖ/ BZÖ konfrontiert, dem kleinen Partner in Sachen Zwangsernährung den Boulevard zu überlassen.
Selbst eine Gegnerin von Brachialmaßnahmen, ließ Prokop ihre Juristen an einer Regelung feilen, die gleich doppelt verkaufbar sein sollte. Erstens dem BZÖ, auf dass dieses verkünden könne, Zwangsernährung wäre auf sein Geheiß durchgesetzt und in Zukunft möglich. Zweitens grundrechtlich Geschulteren, zum Beispiel in der SPÖ, um sie augenzwinkernd zu beruhigen, dass die Sache eh nicht so heiß gegessen wie gekocht werde. Das Resultat: ein Durcheinander von Expertenmeinungen. Sowie der starke Eindruck, dass politische Problemlösungskompetenz anders aussehen müsste.
Mehr Klarheit verschafft hier ein Blick ins unweite Ausland. Ja, der deutsche und englische Rechtsstaat nehmen es in Anspruch, sich gegen Abzuschiebende zu wehren, die die Regeln der Außer-Landes-Schaffung durch Hungern außer Kraft zu setzen versuchen: Die Essensverweigerer werden nicht (wie es bisher in Österreich geschah) als haftuntauglich in die Freiheit entlassen, sondern in Krankenabteilungen von Gefängnissen überstellt - so wie es in Zukunft in Österreich auch geschehen soll. Nein, diese Rechtsstaaten gehen nicht so weit, solche Hungerstreikenden einer Zwangsernährung auszusetzen. Die Mitteilung, dass Derartiges in Österreich offen diskutiert - und von einer Regierungspartei gutgeheißen - wird, stieß allein schon bei den Recherchetelefonaten in Deutschland und Großbritannien auf Unverständnis.
Wahr nämlich ist, dass Vieldeutigkeit in solchen menschenrechtlich zentralen Fragen mit der Gefahr der Aufweichung wichtiger Standards einhergehen kann: eine Message, die bei den Asyl^gesetzzustimmungsverweigerern in der SPÖ offenbar angekommen ist. Zudem wollen sich diese Mandatare wohl zu Recht nicht für dumm verkaufen lassen: Wozu Ja sagen zu einem Gesetz, das in Sachen Zwangsernährung den vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung unhaltbaren Härteparolen des BZÖ entgegenkommt?