Gelindestes Mittel
"Wir haben in den Justizanstalten auch auf die Judikatur zur Menschenrechtskonvention Bedacht zu nehmen und daher nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit jeweils das gelindeste Mittel einzusetzen", sagte Drexler. Der Pfefferspray habe den Nachteil, dass er oft nicht wirke, wenn die Adrenalinausschüttung zu hoch sei. Stockwaffen seien "aus dem 19. Jahrhundert", so der Strafvollzugs-Experte.
Mit den Taser-Pistolen werden zukünftig bei brisanten Einsätzen aus einer Entfernung von sechs Metern Projektile abgefeuert. Die Geschosse, die sich in der Kleidung oder der Haut des Betroffenen festsetzen, sind mit feinen Drähten mit der Pistole verbunden. Der "Taser" sendet Stromstöße von bis zu 50.000 Volt aus.
"Völlig handlungsfähig"
"Die Volt-Zahl klingt zwar sehr hoch, mit der Leistung befinden wir uns aber im Milliampere-Bereich. Wenn eine Person getroffen wird, hält der Impuls höchstens fünf Sekunden an. Der Getroffene verliert vorübergehend die Herrschaft und Kontrolle über den Körper. Dann steht er auf und ist wieder völlig handlungsfähig", erläuterte Drexler die Wirkung der neuen Waffe.
Folgeschäden seien keine zu befürchten, betont man im Ministerium unter Verweis auf zahlreiche Test-Versuche sowie ein Gutachten der Wiener Gerichtsmedizin. "Für kurze Zeit bleiben Rötungen und zwei Punkte zurück, die wie Gelsenstiche ausschauen. Die Sache ist sehr wenig gefährlich. Das Risiko ist sehr gering", erklärte Drexler.
Verwendet werden dürfen die Niedrigimpulsgeräte nur von Angehörigen der Einsatzgruppen. Der Einsatz ist genau geregelt. So muss zumindest ein in Erster Hilfe geschulter Beamter mit einem Defibrillator anwesend sein.