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Wien - Auch für österreichische "Auslandssparer" wird es eng. Die EU rüstet sich nämlich im Kampf gegen Steuerflucht ins Ausland. Dazu trat am 1. Juli die europäische Zinsrichtlinie in Kraft, die die Banken der meisten EU-Länder verpflichtet, dem Fiskus die Zinserträge von EU-Ausländern zu melden. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur Österreich, Belgien und Luxemburg.

In diesen Ländern wird eine Quellensteuer von vorerst 15 Prozent eingehoben, die bis 2011 auf 35 Prozent steigt.

Diese Einnahmen werden zu 75 Prozent anonym an die Finanzbehörde des Steuerpflichtigen weitergeleitet. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Andorra und San Marino. Mit den abhängigen Gebieten Großbritanniens und der Niederlande gelten bilaterale Abkommen.

Schlupflöcher bleiben

Österreicher im EU-Ausland werden aber ebenfalls den heimischen Finanzbehörden gemeldet. Während die Finanzminister die Richtlinie nach jahrzehntelanger Diskussionen als "großen Durchbruch" im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht feiern, bietet sie Anlegern weiterhin genügend Schlupflöcher, meinen Finanzexperten.

So sind von der Zinsrichtlinie nur Zinserträge und nicht etwa auch Dividenden oder Kursgewinne von Aktien betroffen.

Auch gilt sie nur für natürliche Personen. Auch für die Österreicher, die im Inland sparen, könnte die Richtlinie mittelfristig Änderungen bringen: Da EU-Ausländer ab 2011 hier zu Lande 35 Prozent Zinsertragssteuer bezahlen müssen, wäre es nach Meinung einiger Experten eine Diskriminierung dieser EU-Bürger, wenn Österreicher weiterhin nur 25 Prozent zahlen müssten. Es gilt daher als denkbar, dass spätestens der Europäische Gerichtshof hier ein Machtwort sprechen könnte und dann auch für Österreicher der Steuersatz 35 Prozent betragen wird.

Im Finanzministerium meint man allerdings, dass derartigen Klagen kein Erfolg beschieden sein wird, da die angeblich benachteiligten EU-Ausländer sich die Steuer ja in ihrem Heimatland (allerdings mit einer Meldung an das Finanzamt) zurückholen könnten. "Für Österreicher bleibt die Kapitalertragssteuer bei 25 Prozent", meint man im Ministerium.

Sicherungssteuer gefallen

Ebenfalls am 1. Juli fiel - wie bereits mehrfach berichtet - die Sicherungssteuer für Fonds ausländischer Anbieter, falls die depotführenden Banken für Ausschüttungen und ähnliche Erträge die Kapitalertragssteuer (KESt) an die Finanz abführen.

Die Kontrollbank sammelt und veröffentlicht daher ab sofort auch im Internet die Kapitalertragssteuer-Beträge jener ausländischen Investmentfonds, die ihren Investoren in Österreich eine Endbesteuerung ermöglichen wollen. Auch die aktuellen EU-Quellensteuer-Beträge werden publiziert (siehe Artikel "KESt-Daten zu ausländischen Investmentfonds" ). (mimo, APA)