Versteckter Lausch- und Spähangriff befürchtet
Nach Informationen des Standard ist für Herbst ist eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) geplant, die das Filmen im Zuge der "erweiterten Gefahrenerforschung" gestattet – also ohne konkreten Verdacht. Und auch mit Geräten, die nicht von der Polizei selbst betrieben werden. Kritiker befürchten eine Unterminierung der Regelung für den so genannten Lausch- und Spähangriff.
Privatkameras
Der datenschutzrechtliche Knackpunkt sind die Aufzeichnungen, die seit Jahresbeginn an kriminalitätsträchtigen Örtlichkeiten erlaubt sind. Mit der SPG-Novelle soll der pauschale Zugriff auch auf Privatkameras ermöglicht werden, wenn die Betreiber (gegen Bezahlung) zustimmen. Das könnte dazu führen, dass die strikten Lauschangriffregelungen, die seit 1997 nur bei schwerem Verbrechensverdacht Kamera- und Mikroaufnahmen zulassen, umgangen werden.
Im Innenministerium wird betont, dass eine permanente Videoüberwachung in erster Linie zur Abschreckung diene. Betroffene Bereiche seien klar und deutlich als videoüberwacht gekennzeichnet, Kameras sichtbar angebracht.
Tour d'Autriche
Von Kameras ständig begleitet war Freitag auch Innenministerin Liese Prokop, allerdings aus anderen Gründen: sie absolvierte am ersten Tag der neuen Bundespolizei eine Tour d'Autriche, um auch in den Bundesländern die umgesetzte Polizeireform zu feiern.
In Leonding bei Linz hisste der ehemalige Gendarmerieposten, der jetzt wie auch alle früheren Wachzimmer Polizeiinspektion heißt, eine schwarze Flagge. Obwohl die Ausstattung mit den neuen Uniformen noch bis 2007 dauern wird, tauchten "alte" Uniformteile bereits im Internet zur Versteigerung auf. Ministeriumssprecher Hannes Rauch hat damit "kein Problem", solange Privatpersonen nicht die Uniformen mit Hoheitsabzeichen in der Öffentlichkeit tragen. (simo, DER STANDARD Printausgabe, 02./03.07.2005)