Der angegebene Preis sei nicht mit dem Energiepreis für Endkunden gleichzusetzen. Er spiegle lediglich - wie es im Ökostromgesetz verlangt wird - den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie wider, so die e-control. Seit dem 1. Quartal 2004 liegen der Marktpreisberechnung Settlementpreise der Leipziger Strombörse EEX zu Grunde.
Auf eine Kilowattstunde (kWh) umgerechnet sind dies 4,785 Cent je kWh. Laut Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft, verdeutlicht der jetzige Anstieg einmal mehr die Relationen: "Der gesamte Ökostromzuschlag, wegen dem die Industrie mit Abwanderungen droht, liegt für Wind, Biomasse und Photovoltaik bei nur 0,416 Cent pro kWh. Das ist nur gut ein Drittel des Anstiegs des letzten Quartals", so Hantsch. (APA)
Annäherung bei Ökostrom und Marktpreis
Der Preis für Ökostrom und der Marktpreis näherten sich immer weiter an, so Hantsch. Sollte der Marktpreis in diesem Jahr weiter auf diesem Niveau bleiben, würden sich die geplanten Subventionen für Sonstigen Ökostrom in Höhe von 260 Mio. Euro um knapp 50 Millionen Euro verringern, da diese Berechnungen noch auf einem Großhandelspreis von 3,5 Cent pro kWh beruhen, so Hantsch zur APA. Bei der mit 40 Millionen Euro geförderten Kleinwasserkraft würde es zu einer Ersparniss von 11 Millionen Euro kommen.
Vergangenes Jahr habe die durchschnittliche Vergütung für Ökostrom und Kleinwasserkraft aus dem Ökostromgesetz 5,56 Cent je kWh betragen. "Der Marktpreis liegt nun schon bei 4,8 Cent/kWh. Ökostrom nähert sich also immer rascher dem Marktpreis an", so Hantsch.
Die Mehrkosten für die Konsumenten werden laut Hantsch zusätzlich noch dadurch verringert, dass der im Ökostromgesetz vorgesehene Verrechnungspreis von 4,5 Cent/kWh erstmals unter dem Marktpreis liegt. Der Verrechnungspreis ist der Preis, zu dem die Stromhändler den Ökostrom von der Abwicklungsstelle Verbund APG AG zugewiesen bekommen. "Derzeit erhalten die Stromhändler also heimischen Ökostrom billiger als wenn sie irgendwelchen Strom von internationalen Strombörsen beziehen", so Hantsch. Die durchschnittlichen Vergütungen bei Kleinwasserkraft durch das Ökostromgesetz würden nun überhaupt schon unter dem Marktpreis liegen.
Fehlende Nachfolgeregelung
In Österreich fehle für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien seit Jahresanfang eine Nachfolgeregelung der Einspeisetarife-Verordnung. Deswegen können Projekte, die nach 2004 genehmigt wurden, nicht verwirklicht werden. Auch bei der Errichtungsfristverlängerung für 2004 genehmigte Projekte wurde die Windenergie nicht berücksichtigt. Dadurch könnten nun Windkraftprojekte mit rund 50 Anlagen, 100 MW und 30 Mio. Euro Auftragssumme für heimische Elektro- und Baufirmen wahrscheinlich nicht errichtet werden.