Karlsruhe - Mehrere irakische Staatsangehörige sind in Deutschland mit dem Versuch gescheitert, ein Ermittlungsverfahren gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen der Misshandlung von Gefangenen im Irak durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss aus formalen Gründen ihren Antrag ab, mit dem sie die deutsche Bundesanwaltschaft zu Ermittlungen zwingen wollten. Da sich die Anzeige auf Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch stütze, könnten solche Anträge nur bei einem Oberlandesgericht gestellt werden, in deren Bezirk eine Landesregierung ihren Sitz habe. In Baden-Württemberg wäre dies das OLG Stuttgart. Die Iraker hatten Anzeige gegen Rumsfeld, Ex-CIA-Direktor George Tenet und Angehörige der US-Armee erstattet und ihnen vorgeworfen, für die Misshandlungen von Häftlingen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib verantwortlich zu sein. Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte ein Verfahren mit der Begründung abgelehnt, dass SA den Vorwürfen selbst nachgingen. (APA/dpa)