Konstanz - Drei Jahre nach dem Flugzeugunglück von Überlingen mit 71 Todesopfern gibt es auch in Deutschland ein gerichtliches Nachspiel. Die staatliche Fluggesellschaft der russischen Teilrepublik Baschkirien, Bashkirian Airlines, hat eine Klage gegen die Bundesrepublik beim Landgericht Konstanz wegen mangelnder Flugsicherung eingereicht. Das teilte das Gericht am Mittwochabend mit.

Bei der Katastrophe waren am 1. Juli 2002 eine Tupolew der Fluglinie mit 69 Menschen an Bord und eine Fracht-Boeing mit zwei Piloten in elf Kilometer Höhe kollidiert und in der Nähe des Bodensees abgestürzt.

Die Flugüberwachung im süddeutschen Raum sei zum Unglückszeitpunkt zwar in den Händen der Schweizer skyguide gelegen, argumentiere Bashkirian Airlines. Die Bundesrepublik hafte aber für deren Versäumnisse wie personelle Überlastung beziehungsweise Unterbesetzung der Fluglotsen und mangelnde technische Ausrüstung.

skyguide war im Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU/Braunschweig) eine Mitschuld an dem Unglück gegeben worden. Mit der Klage bei der 4. Zivilkammer des Landgerichts wolle die Fluggesellschaft in erster Linie Schadenersatz für ihre Maschine in Höhe von gut 3,3 Millionen US-Dollar (rund 2,7 Millionen Euro) erreichen, teilte das Gericht mit. Überdies möchte sie von Ersatzansprüchen Dritter, etwa den Opferfamilien, freigestellt werden. Sollte es in dem Rechtsstreit zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann frühestens in diesem November.

Ein weiteres Gerichtsverfahren läuft in der Schweiz. Dort haben 30 Hinterbliebene Schadenersatzklage gegen skyguide eingereicht. 41 Opferfamilien haben bereits Schmerzensgeld erhalten. Dafür haben die Flugsicherung, Deutschland und die Schweiz einen Fonds gebildet.

Unabhängig davon gibt es strafrechtliche Untersuchungen der Staatsanwaltschaften Konstanz und Winterthur (Schweiz). Sie ermitteln gegen sieben skyguide-Verantwortliche wegen fahrlässiger Tötung in 71 Fällen. (APA)