Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden vorgeworfen, Hutu-Milizen bei der Ermordung von Tutsis und gemäßigten Hutus unter anderem Fahrzeuge und Waffen zur Verfügung gestellt zu haben. Die Angeklagten hatten ihre Unschuld beteuert. Grundlage für den Prozess ist ein umstrittenes belgisches Gesetz, das es erlaubt, auch von Ausländern im Ausland verübte Kriegsverbrechen in Belgien zu verfolgen.
Erleichterung
Eine Vertreterin der Anklage zeigte sich nach dem Schuldspruch erleichtert. Insgesamt waren während des Genozids in dem afrikanischen Land innerhalb weniger Wochen rund 800.000 Menschen abgeschlachtet worden - rund ein Zehntel der Bevölkerung.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Geschäftsmännern Etienne Nzabonimana und Samuel Ndashyikirwa auch vorgeworfen, die Hutu-Rebellen nach den Morden mit Bier versorgt zu haben. Im Laufe des fast zweimonatigen Prozesses sollten rund 180 Zeugen gehört werden - viele davon wurden eigens aus der früheren belgischen Kolonie Ruanda eingeflogen.
Festnahme in Belgien
Die meisten der Kläger waren Frauen. Sie hätten das Massaker in dem afrikanischen Land nur deshalb überlebt, weil sie vergewaltigt worden seien, während die Milizen die Männer abschlachteten, sagte Michele Hirsch, eine Anwältin der Klägerseite dem Lokalradio RTBF. Sie begrüßte das Urteil.
Die beiden Angeklagten waren 2002 in Belgien festgenommen worden. Sie konnten dort vor Gericht gestellt werden, weil sie zum Zeitpunkt ihrer Festnahme in dem Land lebten. Ein Gesetz über Kriegsverbrechen sieht vor, dass die belgische Justiz Verdächtige in einem solchen Fall auch dann verurteilen kann, wenn sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und ihre Verbrechen in einem anderen Land begangen haben.