Von der Verfassungsänderung haben die Gehörlosen in Österreich - zumindest vorerst - allerdings keine unmittelbaren Vorteile. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf der Regierung wird denn auch darauf verwiesen, "dass diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, sondern der näheren Konkretisierung und Ausgestaltung durch den einfachen Gesetzgeber bedarf". Außerdem wird festgehalten, "dass die deutsche Sprache (unbeschadet der Rechte der sprachlichen Minderheiten) die Amtssprache der Republik bleibt".
Anpassungen
In einem parallel zur Verfassungsänderung eingebrachten Entschließungsantrag wird die Regierung daher aufgefordert, die bestehende Gesetzeslage zu durchforsten und nötigenfalls Anpassungen vorzunehmen. Handlungsbedarf sieht ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg im Bildungs- und Medienbereich - konkret etwa bei der Untertitelung von ORF-Sendungen. Die Anerkennung sieht Huainigg als "wichtiges Signal für gehörlose Menschen".
SP-Behindertensprecherin Christine Lapp verwies darauf, dass mehr als 450.000 Österreicher gehörlos oder von einer Gehörbehinderung betroffen sind und dass für rund 10.000 Menschen die Österreichische Gehörlosensprache die Erstsprache sei. Bisher werde die Gebärdensprache in der Schule aber wenig gefördert: "Die Konzentration liegt fast ausschließlich auf der Kommunikation zwischen Gehörlosen und Hörenden, was jedoch für Gehörlose eine Einschränkung ihres Wortschatzes bedeutet."
Konkreter Zeithorizont gefordert