Österreich ist seit mehr als zehn Jahren Mitglied der Europäischen Union und genießt die damit verbundenen Vorteile, leistet aber auch seinen Beitrag zu einer gemeinsamen politischen Praxis. In einigen wenigen Nischen konnte bisher ein mit der Gemeinschaftsphilosophie unvereinbares Sonderrecht für Österreicher aufrechterhalten werden, nämlich in Teilen des Hochschulbereiches. Wer in Deutschland in bestimmten Fächern die Numerus-clausus-Hürde nicht schafft, (=zu schlechte Maturanoten hat), durfte bisher auch bei uns nicht studieren. Es gab also keinen freien Hochschulzugang - wie es ihn im Übrigen auch für Österreicher und Österreicherinnen nicht absolut gab, wenn an die Aufnahmeprüfungen und Zugangsbeschränkungen der Kunstuniversitäten, der Sportstudien u.a. erinnert werden darf.

Dazu kommt, dass in so gut wie allen europäischen Ländern mit Zugangsbeschränkungen und Aufnahmeverfahren operiert wird und die Frage der Ungleichbehandlung der europäischen Studierenden nur eine deutsch-österreichische Angelegenheit ist, was durch die gemeinsame Sprache gewissermaßen verschärft wird.

Wenn vonseiten der SPÖ nach der zu erwartenden Aufhebung der Bevorzugung der österreichischen Studierenden durch den EuGH eine neuerliche Diskriminierung verlangt wird, hat diese die Grundregeln des europäischen Rechts nicht verstanden. Vertreter der Rektorenkonferenz haben mehrmals versucht, über diesen Sachverhalt auch Kollege Broukal aufzuklären und auch darüber, dass man nicht einfach schnell nach Brüssel fahren kann, um dort bei den Höchstrichtern zu intervenieren. Wenn alle Studierenden in Europa in gleicher Weise Zugang haben zu Studien- und Forschungsprogrammen und Übereinkunft darüber herrscht, dass es einen gemeinsamen Hochschulraum geben soll - zum Nutzen aller -, kann Österreich, so wie es Broukal verlangt, nicht auf ein einschlägiges EuGH-Urteil "pfeifen" (um es auf Wienerisch zu sagen).

Was in der nächsten Zeit auf europäischer Ebene sicher verstärkt diskutiert werden muss, ist eine Art europäischer "Ausbildungslastenausgleich". Wer aber bisher immer positiv von Internationalität der Hochschulszene gesprochen hat, muss sich fragen lassen, warum der Weg jetzt retour führen soll.

Dank der Vorarbeiten von Rektorenkonferenz und Bildungsministerium können wir - wenn wir das Urteil kennen - im Parlament gesetzlich einige Ermächtigungen für die Rektoren schaffen, damit in den so genannten "Numerus-clausus-Fächern" Vorsorge für einen allfälligen Ansturm getroffen werden kann. Womit die Möglichkeit eröffnet werden soll, entweder ein Aufnahmeverfahren einzuführen oder die Studieneingangsphase dementsprechend auszugestalten.

Auch ein spontaner Geldregen für die Universitäten würde das Problem nicht lösen, wie die Rektorenkonferenz ausgeführt hat; das gilt auch für den Vorschlag Broukals, die Zahl der Studienplätze massiv zu erhöhen und jedem/ jeder Österreicher/in den Studienplatz sichern zu wollen. Wie dieser Vorschlag konkret umgesetzt werden soll, zum Beispiel was die damit verbundene Schaffung von mehr Klinikbetten bzw. Ausbildungsplätzen in Spitälern betrifft - verschweigt der Kritiker. Was wirklich hilft, sind spezifisch befristete Maßnahmen, die die Universitäten selbst am besten entwerfen können (keinesfalls aber ein Numerus clausus!), sowie die Beobachtung der Entwicklung nach dem "ersten Durchgang".

Alle Parteien sind eingeladen, das Ersuchen der Universitäten ernst zu nehmen und an einer praktikablen, vor allem aber auch zukunftsfähigen Lösung zu arbeiten. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27. Juni 2005)