Graz - Nach den Aufregungen um die überraschend aufgetauchte neue Gruppierung "Parteifrei - weiß wählen", die bei den Landtagswahlen kandidieren will, könnte nun eine Affäre um den ÖVP-Landespolitiker Franz Majcen neuerlichen Schwung in den steirischen Wahlkampf bringen. Majcen ist in eine fragwürdige Finanzierung seines Hauses, die teilweise über eine liberianische Briefkastenfirma gelaufen ist, verwickelt.

Seine Klageanträge gegen den STANDARD, der darüber berichtet hatte, wurden jetzt vom Wiener Landesgericht abgewiesen. Majcen berief. Es sei Politikern durchaus zuzumuten, dass sie kritisch hinterfragt werden, sagte Richterin Brigitte Zeilinger. Es sei eine "Tatsachenmitteilung" gewesen. Selbst die von der Kronen Zeitung in der Folge geäußerte Vermutung, es könne sich um "Geldwäsche" handeln, sei im Rahmen der freien Meinungsäußerung möglich.

Der ÖVP-Vizeklubchef - er gilt als Favorit für den Posten des Landtagspräsidenten - hatte sein Haus in Fürstenfeld über eine eigens für den Kauf gegründete Briefkastenfirma aus dem afrikanischen Bürgerkriegsland Liberia kofinanzieren lassen. Diese liberianische "Memphis Maritime Corporation" scheint im Grundbuch als Hälfteeigentümerin des Hauses auf. Majcen erklärte vor Gericht, ein Verwandter aus Tel Aviv habe ihm beim Hauskauf über diese Firma finanziell geholfen.

Die Richterin: "Womit beschäftigt sich diese Firma?" Majcen: ". . . Ich hab mich nicht erkundigt, was mein Schwager genau mit dieser Firma zu tun hat . . ." Die Richterin: "Aber ihr Schwager steht ja nicht einmal im Gesellschaftervertrag?" Majcen: "Ich hab mir das ehrlich gesagt gar nicht durchgelesen." Er wisse auch nicht, wer exakt an der Spitze jener Gesellschaft stehe, die seine Haushälfte besitze, und auch nicht, wer ihm de facto die Million Schilling überwiesen habe.

Die Hintergründe und Motive der Hausfinanzierung über eine Briefkastenfirma blieben weiter im Dunkeln. Sie dürften nun den Landtag beschäftigen. Die Opposition hat bereits von Landeshauptfrau Waltraud Klasnic Aufklärung gefordert. (DER STANDARD, Printausgabe, 25./26.6.2005)