In seiner Glosse "Freiheit für Gudenus" (STANDARD, 23. 6. 2005) schreibt Hans Rauscher: "Eben hatte Christian Ortner in der Presse die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes gefordert, weil man das einfach ignorieren solle, (nun) wird bekannt, dass der FPÖ-Bundesrat John Gudenus bei einem Besuch des KZ Mauthausen gescherzt hatte, die Häftlinge auf den Fotos schauten, verglichen mit ihm, doch eh gut genährt aus. Solch einen kranken Zynismus und solch eine Beleidigung der Opfer will Ortner unbehelligt lassen . . ."

Nun habe ich tatsächlich - so weit hat Rauscher noch Recht - in der Presse (am 21. 6. 2005) argumentiert, warum ich das NS-Verbotsgesetz für demokratiepolitisch relativ problematisch, vom Ergebnis her eher kontraproduktiv und daher letztlich für entbehrlich halte.

Nicht nachvollziehbar ist freilich, was den geschätzten Kollegen Rauscher darob auf die Idee bringt, ich wäre der Meinung, man solle Leute wie Gudenus "einfach ignorieren" oder gar "unbehelligt lassen". Das war meinem Text weder wörtlich noch sinngemäß noch sonst irgendwie zu entnehmen und ist daher bloße Unterstellung; zu welchem Behufe auch immer. Natürlich soll man sie behelligen, dass ihnen Hören und Sehen vergeht, nur eben mit Argumenten und nicht mit dem strafbewehrten Verbieten von Meinungen, und seien diese auch noch so eklig (ich weiß, das ist etwas mühseliger, als einfach "einspirn" zu rufen, aber es steht einer Demokratie besser zu Gesicht).

Vollkommen unnachvollziehbar freilich wird Rauscher, wenn er weiter meint, "Verhetzung ist ein strafbares Delikt. Straffreiheit ermutigt auch den nächsten Schritt zur physischen Gewalt. Ortner wird ja auch islamistische Hassprediger nicht ungeschoren lassen wollen."

Freilich, freilich - aber wie kommt Hans Rauscher bloß auf die wirklich absurde Idee, ich würde "Verhetzung" (§ 283 StGB - nicht mit dem Verbotsgesetz zu verwechseln; was jemandem mit dem fundierten Wissen Rauschers sicher nicht passiert sein wird) straffrei stellen wollen? Wo hat er das gelesen? Natürlich sollen islamistische Hassprediger genauso wenig ungeschoren davonkommen wie nazistische (oder meinethalben auch Pol-Pot-istische) - aber eben nicht ihrer Meinung wegen, sondern ihrer Hasspredigten, ihrer Verhetzungen wegen eben.

Das ist keine juristische Haarspalterei - das ist genau der Unterschied, um den es im liberalen Rechtsstaat gehen muss.

Dass Rauscher dies eine "extrem libertäre" Haltung nennt, empfinde ich durchaus als Kompliment; dass der freilich in einer so sensiblen und daher ein besonders hohes Maß an argumentativer Präzision erfordernden Fragen mit derartigen Unschärfen argumentiert, haben seine Argumente nicht verdient.


* Die Leugnung und Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus ist kein "Meinungsdelikt", sondern eine innere Identifikation mit einem monströsen Verbrechen. Wer in den Ursprungs- und Täterländern des Nationalsozialismus die Ziele dieser verbrecherischen Ideologie derart unterstützt, will sie zumindest teilweise wieder einführen. Verharmlosung des NS kann hier zu Lande übrigens die breitest mögliche Auflage erreichen, siehe eine berüchtigte Staberl-Kolumne in der Krone 1992, die aus unerfindlichen Gründen nicht verfolgt wurde. (rau)