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EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer-Boel hat am Mittwoch ihre Vorschläge für die Zuckerreform verteidigt und sich zuversichtlich gezeigt, dass im November die Mitgliedstaaten zustimmen werden.

"Nichts zu tun hätte bedeutet, dass die Zuckerindustrie in der EU eines langsamen Todes gestorben wäre", sagte sie. Die bestehende Marktordnung gebe es seit immerhin 40 Jahren.

"Ich weiß, dass es Mitgliedstaaten gibt, die sagen, das geht zu weit und zu rasch." Aber sie hoffe, dass für diese Staaten spezifische Lösungen erarbeitet werden können, sagte die Dänin.

Preissenkung in zwei Schritten

Die Reformvorschläge der Kommission sehen unter anderem eine Senkung des institutionellen Preises für Weißzucker um insgesamt 39 Prozent in zwei Stufen vor. Landwirte erhalten für 60 Prozent der Preissenkung einen Ausgleich in Form einer produktionsentkoppelten Zahlung, die an die Einhaltung von Standards für Umweltschutz und Bodenbewirtschaftung gebunden ist. Diese Zahlung wird in die Betriebsprämie einbezogen.

Bisherige Quotenregelungen entfallen und werden zu einer einzigen Produktionsquote zusammen gefasst. Eine Mitnahme der Quote bei einem Umzug in ein anderes Land ist nicht möglich, sagte der Sprecher der EU-Agrarkommissarin zum STANDARD.

Anreiz für den Ausstieg

Weiters sollen freiwillige Umstrukturierungsregelungen mit einer Laufzeit von vier Jahren den wettbewerbschwächeren Erzeugern beim Ausscheiden aus dem Zuckersektor helfen, während der bisherige Interventionsmechanismus abgeschafft wird. Der Interventionspreis wird durch einen Referenzpreis ersetzt.

Die Ausstiegszahlungen belaufen sich im ersten Jahr auf 730 Euro je Tonne und verringern sich dann im zweiten Jahr auf 625 Euro, im dritten Jahr auf 520 und im letzten Jahr auf 420 Euro pro Tonne. Als Stilllegungsprämien werden 45 Euro pro Hektar ins Auge gefasst.

Zuckerrübenbauern erhalten eine Zusatzzahlung, wenn die Zuckerfabrik, die sie beliefert haben, im Rahmen der Umstrukturierungsregelung geschlossen wurde. Um die Ausstiegszahlungen und die Zusatzzahlungen zu finanzieren, wird von Quoteninhabern drei Jahre lang eine degressive Abgabe erhoben.

Die neue Zuckermarktordnung soll bis zum Wirtschaftsjahr 2014/15 gelten. Es ist eine Überprüfungsklausel vorgesehen.

Unterstützungsprogramm für Entwicklungsländer

Wie Entwicklungshilfekommissar Louis Michel ergänzte, dass die europäische Produktion ergänzt werde, "um den ärmsten Länder der Welt die Möglichkeit zu geben, ihre Produkte anzubieten".

Für Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und des Pazifiks, der so genannten AKP-Staaten, ist bereits ab 2006 ein Unterstützungsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen vorgesehen, das vorerst mit 40 Millionen Euro dotiert werden soll. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.06.2005)