Winkler kann aufatmen: Nachdem Grasser von den Gerichten frei gesprochen wurden, ist für den Obmann des Vereins zur Förderung der New Economy die Causa beendet.

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Wien - Die Homepage-Affäre von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) ist aus Sicht der Gerichte beendet. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Ernst Kloyber, der APA am Mittwoch bestätigte, wird nun auch das Verfahren gegen Grassers Kabinettschef Matthias Winkler eingestellt. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft genehmigt.

Winkler war im Zusammenhang mit der Errichtung einer Homepage für den Finanzminister und deren Finanzierung durch die Industriellenvereinigung Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen worden. Der Verdacht hat sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber nicht bestätigt. Das Verfahren gegen Grasser selbst war schon Ende Februar eingestellt worden.

Obmann

Zur Erinnerung: Winkler ist der Obmann jenes "Vereines zur Förderung der New Economy", der im Jahr 2001 eine Großspende der Industriellenvereinigung erhalten und mit diesem Geld eine Homepage für Finanzminister Grasser errichtet hat. Für 283.000 Euro-Spende hat der Verein keine Steuern bezahlt - zu Recht, wie die Staatsanwaltschaft nun befand.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war für die Spende nämlich weder Schenkungs- noch Körperschaftssteuer zu entrichten. Ersteres deshalb, weil die Industriellenvereinigung (IV) mit der Spende PR-Aufgaben an den Homepage-Verein ausgelagert habe. Solche Mittel seien nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz nicht zu versteuern, sagt Kloyber. Körperschaftssteuer sei deshalb nicht fällig geworden, weil der Verein nach seinen Statuten nicht gewinnorientiert gearbeitet habe.

"Entschuldbarer Irrtum"

Außerdem hat laut Kloyber für Winkler gesprochen, dass er sich rechtzeitig beim Chef der Steuersektion im Finanzministerium, Wolfgang Nolz, erkundigt habe, ob Körperschaftssteuer zu entrichten wäre. Nolz (der im Homepage-Verein als Rechnungsprüfer fungierte) habe dies verneint. "Selbst wenn man zum Schluss käme, dass eine Steuerpflicht bestünde, kann Winkler und den Organen des Vereins das Delikt nach dem Finanzstrafgesetz daher nicht angelastet werden", sagt Kloyber. In diesem Fall wäre ein "entschuldbarer Irrtum" vorgelegen.

Eingestellt wird auch das Verfahren wegen Untreue gegen Winkler. Kloyber: "Untreue zum Nachteil der Industriellenvereinigung kann nicht vorliegen, weil er (Winkler, Anm.) keine Vertretungsbefugnis für die IV hat." Und Untreue zum Nachteil des Vereins sei auch auszuschließen, weil den zwar beträchtlichen Kosten für die Homepage auch ein entsprechender Wert (etwa hohe Sicherheitsstandards) gegenüberstanden sei.

"Nicht haltbar"

Die Grasser unterstellten Finanzbehörden waren bereits 2003 zur Auffassung gelangt, dass die IV-Spende nicht versteuert werden musste und Grasser selbst auch für die Verwendung der Homepage keine Steuern zu bezahlen hatte. Das Vorgehen der zuständigen Finanzämter hat der Rechnungshof in einem am Montag veröffentlichten Bericht heftig kritisiert: Ihre Argumentation wurde vom RH als teilweise "nicht haltbar" und als vorschnell bezeichnet. Juristisch ist die Causa für Grasser jedoch ausgestanden.

Winkler "nicht überrascht, aber zufrieden"

Der Kabinettschef von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V), Matthias Winkler, ist über die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn "nicht überrascht, aber dennoch zufrieden". Bereits im Juli 2003 hätten die Finanzbehörden eindeutig festgestellt, dass er steuerlich "völlig korrekt gehandelt" habe, so Winkler in einer Aussendung am Mittwoch. Dies sei nun auch von der Justiz bestätigt worden. (APA)