Zusätzlich sollte man sich Gedanken über eine private Versicherung machen. Der Urlaubskrankenschein der Krankenkassen wird derzeit von der E-Card verdrängt, die gleichzeitig eine Europäische Krankenversicherungskarte ist. In der EU funktioniert beides wie in Österreich: Man geht zu einem Kassenarzt und wird behandelt. Allerdings: Besucht man einen Privatarzt oder urlaubt in Ländern, mit denen es kein Abkommen gibt (beispielsweise die USA), muss man die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Zu Hause bekommt man, wenn man neben der Rechnung eine vom Arzt ausgestellte Leistungsbescheinigung vorlegt, 80 Prozent der Kosten zurück, die die Behandlung in Österreich gekostet hätte. (moe, DER STANDARD Printausgabe 16.6.2005)
Im gesamten öffentlichen Dienst liegen die schwarzen Personalvertreter unangefochten an der Spitze
Vom Terrorfahnder zum Privatsheriff: Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl glaubt, dass derartige Wechsel künftig noch häufiger werden
Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl ist eigentlich zufrieden - Sorgen bereiten ihm aber Jugendgewalt und Ausländerkriminalität
Bürgerinnen und Bürgern sollen sich durch Nachrichten vor der Haustüre sicherer fühlen - Kontakt zur Polizei soll verbessert werden
Hundert Polizisten werden eigens für Drogenkontrollen in U-Bahnen abgestellt - Straßenverkauf soll eingedämmt werden
Personalvertreter fürchten Personal- Kollaps - Beamte werden für U-Bahn-Streifen vom Hauptdienst abgezogen
Strasser hat 5000 Polizisten wegrationalisiert - Das Ergebnis: ein Ansteigen der Kriminalität in den Städten und in den Grenzgebieten
Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.