Wien - Die Forderung des BZÖ, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei der nächsten Steuerreform erneut zu verhandeln, erfreut ÖAAB-Frauenchefin und VP-Abgeordnete Gertrude Brinek. "Ich bin erfreut, dass eine neue Diskussion möglich ist", meint Brinek im Gespräch mit dem STANDARD, "wir haben schon bei der letzten Steuerreform versucht, eine steuerliche Begünstigung durchzusetzen. Das ist uns leider nicht gelungen. Unsere Forderungen sind nach wie vor aufrecht."

Die Haltung zur Kinderbetreuung ist in der ÖVP allerdings keineswegs einheitlich - was sich vor allem bei der Diskussion um die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro beim Kinderbetreuungsgeld zeigt. Frauenministerin Maria Rauch-Kallat steht auf dem Standpunkt, dass diese (ursprünglich von der FPÖ geforderte) Zuverdienstgrenze erhalten bleiben sollte, weil die Geldleistung ein Anreiz sein soll, weniger zu arbeiten und mehr mit dem Kind zusammen zu sein.

Der Katholische Familienverband ist anderer Meinung - er will, dass das Kinderbetreuungsgeld die Wahlfreiheit ermöglicht, das Kind selber oder durch andere betreuen zu lassen. Dabei zeigt sich, dass das Kinderbetreuungsgeld in seiner ursprünglichen Konstruktion ohnehin einige Mängel hatte - und zwar nicht nur für Frauen, die zu viel verdienen (und gegebenenfalls das Kinderbetreuungsgeld komplett zurückzahlen müssen).

So konnte es vorkommen, dass Mütter eines zweiten Kindes, die vor der zweiten Mutterschutzfrist noch arbeiteten, sehr viel Geld verloren, weil das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind nicht für die Berechnung herangezogen wurde. Statt eines Wochengeldes von 26 Euro pro Tag konnten manche Mütter nur 54 Cent beziehen. Diese Gesetzeslücke wird zwar jetzt geschlossen - Nachzahlungen soll es aber nur auf Antrag geben, kritisiert die AK.

Hinsichtlich des von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (VP) vorgelegten Gesetzesentwurfs, der die schulische Tagesbetreuung regeln soll, äußerte sich der Vorsitzende der Pflichtschulelternvereinigung, Kurt Nekula, im STANDARD-Gespräch "echt enttäuscht. Wir wollen ein Recht auf Tagesbetreuung in der Schule ab dem ersten Tag der Anmeldung, nicht erst ab drei Tagen und 15 Kindern, wie es jetzt geplant ist." Von der Ansage, dass für jedes Kind Betreuung angeboten werden solle, sei im vorliegenden Entwurf nichts mehr übrig geblieben, so Nekula.

Auch fänden sich im Gesetzesentwurf noch immer die hohen Abstimmungshürden in den Schulgremien für die Ganztagsbetreuung. (cs, nim, tó/ (D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 28.5./29.5. 2005)