Screenshot der ÖVP-Webseite (24.5.2005, 19:40)

Screenshot: derStandard.at
Wien - Am Anfang stand in dem Fall nicht das Wort, sondern das Bild. Im letzten EU-Wahlkampf präsentierte die ÖVP eine E-Card mit dem Konterfei des sozialdemokratischen EU-Abgeordneten Hannes Swoboda samt Brief an die Sozialistische Internationale.

Darin dankt der virtuelle Swoboda für die Sanktionen der EU-14 gegen Österreich, was wiederum der reale Swoboda gar nicht lustig fand. Nach der EU-Wahl brachte er eine Klage gegen die ÖVP ein und bekam schließlich Ende Dezember 2004 Recht.

Die ÖVP berief, die Affäre endete jetzt mit einem Vergleich, der auch den virtuellen Swoboda umfassend rehabilitiert. Die ÖVP verpflichtet sich dem Urteil zufolge, dem realen Swoboda 3000 Euro als Entschädigung zu zahlen sowie seine Kosten im Medienverfahren zu ersetzen.

Außerdem muss die ÖVP die Behauptung unterlassen, Swoboda habe sich für die Sanktionen bedankt sowie diese als unwahr widerrufen. Auch Swobodas Kosten im zivilrechtlichen Verfahren werden von der ÖVP ersetzt. Außerdem hat die ÖVP auf der Startseite ihrer Homepage einen Link zur E-Card zu veröffentlichen, in dem die Behauptungen widerrufen werden.

"Damit hat die ÖVP zugegeben, eine Schmutzkübelkampagne geführt zu haben", heißt es in der SPÖ. "Kein Kommentar" dagegen in der ÖVP. (kob/DER STANDARD, Printausgabe, 25./26.5.2005)