Wien - Die Gewerkschaft der Beschäftigten in den
Gesundheitsberufen schließt in einem Brief an Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat (V) "gewerkschaftliche Maßnahmen" nicht aus. Grund
dafür ist der Regierungsentwurf zur Novelle des Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes, der am morgigen Mittwoch im
Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen werden soll. Darin
ist vorgesehen, dass Träger von Krankenanstalten und
Pflegeeinrichtungen künftig bis zu 30 Prozent des Pflegepersonals von
so genannten Arbeitskräfteüberlassern "ausleihen" können.
"Das ist zu viel und beeinträchtigt die Qualität der Pflege. Nur
ein hoher Anteil an Stammpersonal sichert einen reibungslosen Ablauf
und eine gute Pflege. Schließlich sind PatientInnen nicht Maschinen,
zu denen jeden Tag andere PflegerInnen hinbeordert werden", erklärte
die Vorsitzende der ÖGB-Fachgruppenvereinigung Gesundheitsberufe
(ÖGB-FGV), Gerda Mostbauer, am Dienstag in einer Aussendung.
Bewilligung durch Landeshauptmann
Die ÖGB-FGV-Vorsitzende fordert die Beschränkung des Leihpersonals
auf maximal fünf Prozent der Gesamtbelegschaft. Weiters müssten die
Arbeitskräfteüberlasser "aus dem Kreis des gehobenen Dienstes für
Gesundheits- und Krankenpflege" kommen und eine Bewilligung durch den
Landeshauptmann haben. Sie müssten für die Qualifikation des
überlassenen Personals garantieren und der Beschäftiger habe sich vor
Dienstantritt des Leihpersonals von der Qualifikation zu überzeugen.
Weiters verlangt Mostbauer die Schaffung einer Aufsichtsbehörde, der
die Dauer der Beschäftigung, die aktuelle Anzahl der LeihpflegerInnen
sowie die Pflegequalität anzuzeigen sind. Bei fehlenden Voraussetzung
wäre die Bewilligung dem Arbeitskräfteüberlasser zu entziehen. (APA)