Wien - Die Affäre um das Schauspielerehepaar Barbara Wussow
und Albert Fortell, dem vorgeworfen worden ist, in der Zeit ab
November 2002 trotz eigener Einkünfte 17.600 Euro an Notstandshilfe
bezogen zu haben, bekommt eine neue Facette. Laut dem
Wirtschaftsmagazin "Format" hat die Staatsanwaltschaft beim
Landesgericht für Strafsachen Wien sowohl für Barbara Wussow als auch
für ihren Ehemann einen Akt wegen des Verdachts auf schweren Betrug
angelegt. Dies berichtet das Magazin in seiner neuesten Ausgabe.
Einvernahme
"In der nächsten Zeit müssen die beiden Schauspieler wohl damit
rechnen, dass ihnen eine Einladung zur Einvernahme vom zuständigen
Untersuchungsrichter ins Haus flattert", hieß es in der Zeitschrift.
Der Verdacht, der dem Verfahren zu Grunde liegt: Sowohl Wussow als
auch Fortell hätten Notstandshilfe bezogen, obwohl sie beide über
Einkünfte verfügten. Offiziell hätte der Schauspieler allerdings bei
seinen Steuererklärungen aus dem Jahr 2001 und 2002 angegeben, keine
Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit bezogen zu haben.
Auch für das Jahr 2003 hätte Fortell eine Aufstellung erbracht,
aus der hervorgegangen sei, dass er solche Einkünfte nicht bezogen
habe. Die Folge wäre der Tatbestand eines schweren Betrugs (über
3.000 Euro), weil sowohl die Sozial- als auch die Finanzbehörde
wirksam getäuscht worden wäre, hieß es weiter.
"Format": Bei Schuldspruch drohen bis zu drei Jahre Haft. Bei
einem solchen Vergehen würde dem Ehepaar nicht nur die Rückzahlung
der Notstandshilfe drohen, sondern eine Strafanzeige von der
Finanzbehörde und ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Eine
Stellungnahme zu der neuen Entwicklung lehnte der Schauspieler
gegenüber dem Magazin ab: "Kein Kommentar zu Ihrer Anfrage." (APA)