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Grafik: Archiv
Nicht immer läuft im Kampf gegen den P2P-Tausch alles so, wie es die Musikindustrie gerne hätte: Das kanadische Bundesberufungsgericht hat nun die Entscheidung einer früheren Instanz bestätigt, wonach die beklagten Internet Service Provider (ISPs) nicht dazu verpflichtet sind die Daten ihrer KundInnen herauszugeben.

Pleite

Die Canadian Recording Industry Association wollte die Identität von 29 P2P-UserInnen herausfinden, um Klagen gegen diese einzureichen, da es sich dabei angeblich um besonders aktive File Sharer handle, die die Urheberrechte der MusikproduzentInnen verletzen würden. In erster Instanz hatte dies ein Gericht abgelehnt, da die Faktenlage unzureichend sei, außerdem würde der Musiktausch prinzipiell nicht gegen das kanadische Copyright-Gesetz verstossen.

Erfolg

Vor allem zweitere Aussage sorgte für einige Aufregung, vom Bundesberufungsgericht wurde sie nun auch tatsächlich relativiert. In der ersten Instanz hätten nicht so weit reichende Aussagen getätigt werden, heißt es nun. Auch wird nicht prinzipiell ausgeschlossen, dass eine Klage der Musikindustrie gegen die ISPs erfolgreich sein könnte, allerdings müssten dafür die gelieferten Beweise deutlich besser sein. (red)