Pensionsexperten seien sich einig, dass etwa ein bestimmter Kalorienverbrauch beim Arbeiten für die Definition von Schwerarbeit verwendet werden soll, um es bestimmten Gruppen zu ermöglichen, früher und mit geringeren Abschlägen in Pension zu gehen.
Es sei bereits klar, dass jeder der täglich eine bestimmte Kalorienmenge wegen seiner Arbeit verbraucht, Schwerarbeit leistet, bei Männer seien das mindestens 2.000 Kilokalorien, bei Frauen 1.400. Die Experten hätten eine Liste erstellt, welche Tätigkeiten für welche Berufsgruppen so Kräfte raubend sind. Aus dieser Liste dürfte dann klar ersichtlich sein, welche Arbeit diese Kriterien von Schwerarbeit erfüllt.
Unbestritten sei auch, dass Nachtarbeit als Schwerarbeit gilt, nur wie lange und wie oft sei noch nicht geklärt. Als Kriterien für Schwerarbeit gelten darüber hinaus noch, erschwerende äußere Belastungen am Arbeitsplatz, wie Hitze am Hochofen oder Kälte bei Tiefkühl-Arbeiten. Darüber herrscht Einigkeit. Ob aber auch physikalische Einflüsse wie etwa Lärm gelten sollen sei noch strittig.
Ziel der Regelung