Auch nach drei Verhandlungstagen konnte am Dienstag in dem Prozess gegen einen Grazer, der mit Adelstiteln gehandelt haben soll, kein Urteil gefällt werden. Nun kam nämlich auf, dass der 68-Jährige auch über das Internet internationale Führerscheine verkauft hat. Schuldig fühlte er sich auch in diesem Punkt nicht, und Richter Karl Buchgraber vertagte erneut.

"Schottischer Lord" und "Senator"

Der Grazer ist bereits vor vier Jahren verurteilt worden, weil er gerne mit Titeln handelt, die er nicht führen darf. Er bezeichnet sich als schottischer Lord oder auch als "Senator", wobei die Herkunft der klangvollen Titel nicht überprüfbar ist. Ein Doktortitel stammt von einer Universität im amerikanischen Mittelwesten, die allerdings nur über eine Internetadresse verfügt. Der Beschuldigte bot auch Mitgliedschaften im Malteser-Orden an - dessen Kanzler hatte sich bereits mehrfach dagegen verwehrt, da der Angeklagte selbst dem Orden nicht angehört.

Internationale Führerscheine über Internet vertrieben

Bei Ermittlungen in Deutschland stellte sich heraus, dass der umtriebige Grazer auch internationale Führerscheine verkauft hatte. "Die Leute schickten eine Bestätigung, dass sie einen Führerschein haben und bekamen den internationalen Schein", fand der Angeklagte gar nichts Schlechtes an diesem Handel. Staatsanwalt Walter Plöbst sah das anders und dehnte die Anklage sofort aus. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. (APA)