Wien - Der Nationalrat hat Donnerstag Abend einstimmig eine Novelle zum Mediengesetz verabschiedet. Kernpunkt darin ist, dass die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch auf das Internet bzw. andere elektronische Medien angewendet werden können. So wird etwa klargestellt, dass auf einer Website Gegendarstellungen veröffentlicht werden müssen, wenn diese über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs des Inhabers hinausgeht und deren Informationsgehalt geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Neu ist gemäß Gesetz weiters, dass Medien künftig nicht mehr beschlagnahmt, eingezogen bzw. zu einer Urteilsveröffentlichung verpflichtet werden können, wenn sie die Äußerung eines Dritten gerechtfertigt und wahrheitsgetreu wiedergegeben haben. Fragen des Kostenersatzes für ungerechtfertigte Beschlagnahmen und Pflichtveröffentlichungen sollen in Hinkunft grundsätzlich zwischen den Verfahrensparteien geregelt werden. (APA)