Etat
Novelle zum Mediengesetz beschlossen
Neuerungen zu Gegendarstellungen im Internet - Keine Beschlagnahme mehr möglich bei korrekter Wiedergabe der Äußerungen Dritter
Wien - Der Nationalrat hat Donnerstag Abend einstimmig eine
Novelle zum Mediengesetz verabschiedet. Kernpunkt darin ist, dass die
einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch auf das Internet bzw. andere
elektronische Medien angewendet werden können. So wird etwa
klargestellt, dass auf einer Website Gegendarstellungen
veröffentlicht werden müssen, wenn diese über die Darstellung des
persönlichen Lebensbereichs des Inhabers hinausgeht und deren
Informationsgehalt geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu
beeinflussen. Neu ist gemäß Gesetz weiters, dass Medien künftig nicht mehr
beschlagnahmt, eingezogen bzw. zu einer Urteilsveröffentlichung
verpflichtet werden können, wenn sie die Äußerung eines Dritten
gerechtfertigt und wahrheitsgetreu wiedergegeben haben. Fragen des
Kostenersatzes für ungerechtfertigte Beschlagnahmen und
Pflichtveröffentlichungen sollen in Hinkunft grundsätzlich zwischen
den Verfahrensparteien geregelt werden. (APA)